23.02.2018

„Medienfreiheit auch dadurch schützen, dass wir gerade zum Schutz der Freiheit die Einhaltung zentraler Regeln einfordern“

Direktor Dr. Tobias Schmid mit Grundsatzartikel in epd medien

127 mal hat die Landesanstalt für Medien NRW im vergangenen Jahr Hinweisschreiben an Influencer wegen fehlender oder unzureichender Werbekennzeichnungen in ihren Angeboten auf Social Media-Kanälen verschickt. Dahinter steht die Bestrebung, gerade junge Menschen davor zu bewahren, in die Irre geführt zu werden. Und das zeigt Wirkung: In 99 Fällen wurden die Kennzeichnungen nachgebessert, die übrigen Fälle sind entweder noch in Bearbeitung oder es wurde aufgrund der Stellungnahmen geklärt, dass keine Kennzeichnung erforderlich war. Dies zeige, so Schmid, dass das konsequente Vorgehen der Medienanstalten nicht nur in NRW unmittelbare Erfolge erziele und der Missbrauch so zurückgedrängt werden könne.

Gegen die im Netz um sich greifende Hassrede hat die Landesanstalt für Medien NRW im vergangenen Jahr eine Initiative ins Leben gerufen. "Hier werden Rücksichtslosigkeit und Meinungsfreiheit in geradezu beeindruckender Weise verwechselt", so Schmid. Und das soll sich ändern: Durch die koordinierte Zusammenarbeit von Aufsicht, Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Plattformen soll eine effektive Verfolgung strafrechtlich relevanter Kommentare gewährleistet werden, um "das Unrechtsbewusstsein im Netz wiederzubeleben."

Schmid erinnert daran, dass grundlegende demokratische Werte wie der Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Medienvielfalt und der Verbraucher gerade in einer konvergenten und digitalisierten Medienrealität nicht schutzlos gestellt werden dürfen. Er bekräftigt die tragende Rolle der Medienanstalten dabei, ebendiese Grundwerte gegen neue Gefährdungslagen zu verteidigen - unabhängig vom technischen Verbreitungsweg der zumeist audio- oder audiovisuellen Inhalte.

Dabei setzt Schmid als Europabeauftragter der DLM auch auf die grenzüberschreitende Kooperation. Es sei sehr wichtig, dass die EU-Regulierungseinrichtungen ihre Zusammenarbeit zur Durchsetzung des geltenden Rechtekanons intensivieren.

Der ganze Artikel kann in der Printausgabe des epd medien Nr. 7 vom 16. Februar 2018 nachgelesen, online unter http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/unrechtsbewusstsein-im-netz abgerufen oder hier als PDF heruntergeladen werden.