Förderprogramme der Landesanstalt für Medien NRW

Damit Sie genau das Förderprogramm finden, das zu Ihrem Vorhaben passt, können Sie sich hier zunächst einen Überblick verschaffen. Hier finden Sie eine kurze und knappe Zusammenfassung aller Förderprogramme, die die Landesanstalt für Medien NRW für Medienschaffende, Organisationen und Unternehmen anbietet. Wenn Sie sich für ein Programm interessieren, finden Sie in der Kurzdarstellung auch direkt einen Link zu weiteren Informationen.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Landesanstalt für Medien NRW unter https://foerderungen.medienanstalt-nrw.de/. Nach der Registrierung und erfolgreicher Antragstellung besteht die Möglichkeit alle Prozesse über die Mittelanforderungen bis hin zum Verwendungsnachweis digital zu verwalten.

Sobald ein Antrag vollständig und korrekt im Förderportal ausgefüllt ist, kann das Antragsformular exportiert werden. Die finale Antragsversion muss bestätigt und über das Förderportal eingereicht werden. Für die rechtsverbindliche Antragseinreichung stehen den Antragstellenden zwei Optionen zur Verfügung: 

OPTION 1: Qualifiziert elektronisch signieren und einreichen 

Der Antragstellende unterzeichnet den Antrag mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift in Rechtskraft entspricht. Eine QES kann über spezielle Anbieter und Software erfolgen, die eine hohe Sicherheitsstufe gewährleisten. Nach der Signatur wird der Antrag direkt im Förderportal hochgeladen und eingereicht. 

OPTION 2: Ausdrucken und rechtsverbindlich händisch unterzeichnen 

Bei dieser Option wird der Antrag – zusätzlich zur elektronischen Einreichung – auf Papier ausgedruckt und muss dann von der antragstellenden und vertretungsberechtigten Person händisch unterschrieben werden. Anschließend kann der Antrag unter dem Stichwort „Projektförderung Partizipation“ in einfacher Ausfertigung an folgende Adresse übersandt oder zu den üblichen Bürozeiten abgegeben werden: 

Landesanstalt für Medien NRW 
Vergabe und Zuwendungen 
Zollhof 2 
40221 Düsseldorf 

Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.

RÜCKFRAGEN

Für Rückfragen zur konkreten Antragstellung oder zum Förderportal steht das Team „Vergabe und Zuwendungen“ unter foerderungen@medienanstalt-nrw.de gerne zur Verfügung.



Aktuelle Förderprogramme

Media Innovation

Mediale Partizipation im lokalen Raum

Qualifizierung im Rundfunkmarkt in NRW

ÜBERSICHT FÖRDERPROGRAMME | MEDIA INNOVATION | MEDIALE PARTIZIPATION IM LOKALEN RAUM | QUALIFIZIERUNG IM HÖRFUNKMARKT |


Mediale Partizipation im lokalen Raum

Die Landesanstalt für Medien NRW unterstützt Antragstellende mit guten Ideen, die es Menschen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, sich aktiv am medialen Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Mit unserem Förderprogramm „Mediale Partizipation im lokalen Raum“ fördern wir die Umsetzung zahlreicher solcher Projekte. Denn im lokalen Raum ist es besonders wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme in die Öffentlichkeit zu bringen und sich zu den Themen zu äußern, die sie vor Ort bewegen.

Was sind partizipative Medienprojekte?

Partizipative Medienprojekte sollen mediale Vielfalt vor Ort fördern und Menschen dazu ermutigen und befähigen, sich an einer Debatte öffentlich zu beteiligen und die Themen, die sie bewegen, in die Medien zu bringen. Die Medienbox NRW ist dafür ein hilfreiches Instrument. Die Projekte sollen deshalb innovative und wegweisende Ansätze für Blended Learning mit den Lernelementen der Medienbox NRW aufzeigen. Mit den Blended-Learning-Angeboten sollen Menschen erreicht werden, die aufgrund unterschiedlicher Zugangshürden bisher noch wenige digitale Kompetenzen besitzen und mit Unterstützung vor Ort an mediale Produktion herangeführt werden können.

Die im Rahmen der partizipativen Medienprojekten gewonnenen Erkenntnisse sollen auch für andere interessierte Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützungsangeboten in NRW Vorbildcharakter besitzen und auch nach Projektabschluss Strahlkraft haben.




Wie kann ich meine Projektidee fördern lassen?

Ob Ihre Projektidee die Kriterien für eine Förderung erfüllt, können Sie anhand der hier verlinkten Bekanntgabe für das Förderprogramm 2025 (Bewerbungsfrist: 03. Februar 2025) überprüfen. Die Vorgaben für die Einreichung Ihres Antrags können Sie ebenfalls der Bekanntgabe entnehmen.

Bewertungskriterien zur Förderung

  • Nachvollziehbarer Bezug des Angebots zu den Förderzielen
  • Einbindung der Medienbox NRW in das Projektkonzept
  • Zielgruppenausrichtung des Angebots
  • Erkennbarer Innovationswert bei der Konzeptanlage und/oder -umsetzung der Projekte
  • Schlüssige Bedarfsbegründung, insbesondere unter folgender Fragestellung: Wie kann sich das Projekt positiv auf die Stärkung der demokratischen Vielfalt in unserer Gesellschaft auswirken (z. B. mit Blick auf die Reichweite)?
  • Nachvollziehbare Realisierbarkeit der Maßnahme innerhalb der beschriebenen Rahmenbedingungen
  • Vorerfahrungen und Referenzen der Projektmitarbeitenden
  • Bei hoher Antragslage: geografische Verteilung der geförderten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen

 



Geförderte partizipative Medienprojekte 2024

Kinderreporter*innen auf Entdeckungsreise

Wir haben etwas zu sagen: Medienkompetenz für Menschen mit Handicap und ehrenamtlich oder professionell Begleitende

Eine Stimme finden und gehört werden – Radioarbeit mit geflüchteten Menschen im ländlichen Raum

Grundgesetzliches

KInklusiv


Studio Cosmo – Interkultureller Frauentreff im MultimediaLAB

(ME)DIA – BIPoC

Capture the News

Lotsen für TikTok-Stars – Journalistische Standards in Social Media sichern

Medienmündigkeit für Senioren: Stärkung von Digital- und Nachrichtenkompetenz


Naturvielfalt im Fokus: Mein Fotoprojekt?

Digitaler Dialog: Generationen verbinden mit Podcast

Podcast-Camp

Filmclub – Wo stehst Du?

Demokratie? Machen wir!


Qualifizierung im Hörfunkmarkt in NRW

Um Angebots- und Anbietervielfalt sowie Programmqualität im privaten Hörfunkmarkt in NRW sicherzustellen, unterstützt die LFM NRW die Aus- und Weiterbildung im lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunk anteilig finanziell. 

Für die anteilige finanzielle Förderung der Volontärskurse sind Bewerbungen laufend möglich. 

Wir haben zu Beginn des Jahres 2024 das Verfahren für die Antragstellung auf Förderung im Hörfunkmarkt in NRW umgestellt. Hier finden Sie Informationen zum neuen Verfahren im Überblick: 


Ausgangslage: Warum stellen wir das Verfahren um?

Der Hörfunkmarkt ist wie alle Medienmärkte erheblich vom Prozess der digitalen Transformation betroffen.  Nicht zuletzt der Strukturprozess des Lokalfunks NRW hat deutlich gemacht, dass die aktuell größte Herausforderung die strategische, digitale Ausrichtung und die Diversifikation von Geschäftsmodellen ist, um zukünftig die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten und damit Vielfalt zu sichern. Insbesondere darauf soll die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2024 einzahlen. Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen einen Beitrag leisten, die Mitarbeitenden der lokal, regional und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogramme in NRW für diese Herausforderung zu befähigen bzw. weiterzuentwickeln.   


Antragsstellende und Zielgruppen

Umsetzung

Antragsverfahren



Bewertungskriterien

Die Anträge müssen eine klare strategische Zielrichtung erkennen lassen und nachvollziehbar darlegen, inwiefern die beantragten Maßnahmen zu einem geeigneten Kompetenzaufbau innerhalb des jeweiligen Senderverbunds beitragen.

Im Einzelnen sind folgende Kriterien für die Entscheidung über eine Bewilligung ausschlaggebend: 
  • Kooperationsqualität: Wie ist die Organisations- und Entscheidungsstruktur für die Konzeptionierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im jeweiligen Senderverbund aufgebaut? Inwieweit tragen diese Strukturen dauerhaft und verlässlich dazu bei, den Austausch zwischen programmlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu stärken und Synergien in den Regionen zu nutzen? 
  • begründete Weiterbildungsstrategie: Welche drängenden aktuellen Herausforderungen werden adressiert und warum besteht Unterstützungsbedarf? Inwiefern unterstützen die Maßnahmen den digitalen Transformationsprozess mit Blick auf Content, Technologie und Vermarktung? Warum sind die Maßnahmen geeignet, Personal nachhaltig zu binden? 
  • realistische Zielvorgaben und Erfolgsmessung: Welche existierenden Probleme lösen die vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen? In welchen Feldern erhoffen Sie sich Kompetenzaufbau? Mit welchen Kenngrößen wird der Erfolg der Maßnahmen gemessen? 
  • nachhaltiger Kompetenzaufbau: Wie wird eine möglichst große Zahl an Teilnehmenden sichergestellt? Wie wird das Wissen in den beteiligten Sendern nach Abschluss der Maßnahme weitergegeben und langfristig verankert? Welche nachhaltige Wirkung hat die Umsetzung auf redaktionelle Strukturen? Wie kann diese nachgewiesen werden? 
  • wirtschaftliche Kostenplanung inklusive eines Eigenanteils von mindestens 20 Prozent: Ist die Gesamtfinanzierung und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert? Ist der Antragstellende in der Lage, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen? 
  • Qualifikation der am Projekt beteiligten Dienstleister: Wie wird über den Auswahlprozess der Dienstleister sichergestellt, dass die Beteiligten über entsprechende Erfahrung und Kompetenz zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen? Wird wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln verfahren? 

Ausschreibung UKW