Aufsicht im Fernsehen
Das Fernsehen ist fester Bestandteil des täglichen Lebens. Manchmal bieten Fernsehbilder jedoch Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Bisweilen werden im Fernsehen jedoch nicht nur gbedenkliche, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte ausgestrahlt.
Die Landesanstalt für Medien NRW überwacht, ob Fernsehsender die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüft etwa, ob die Bestimmungen des Jugendschutzes, die Werberichtlinien und die Allgemeinen Programmgrundsätze berücksichtigt werden. Darunter fällt zum Beispiel die Achtung der Menschenwürde oder die journalistische Sorgfaltspflicht.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert. Die Zuständigkeit für die Aufsichtsfunktion hat jeweils die Landesmedienanstalt, die dem Sender die entsprechende Sendelizenz erteilt hat. Eine Übersicht über die Lizenzierungen, die die LFM NRW vorgenommenen hat finden Sie hier.
Verstößt ein Sender mit der Ausstrahlung eines Formats gegen geltendes Recht, können Sie als Nutzer selbstverständlich dagegen vorgehen. Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns entweder selbst um Ihr Anliegen oder leiten es an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Landesmedienanstalt weiter.
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