Analoge Kabelbelegung
Der größte Kabelnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen, Unitymedia, hat im Jahr 2017 die Verbreitung analoger TV-Programme eingestellt. Weitere Kabelnetzbetreiber, unter anderem NetCologne, planen bis Ende 2018 die analoge TV-Verbreitung einzustellen. Ab 2019 werden also voraussichtlich nur noch einzelne, in der Regel kleinere Kabelnetz-Betreiber analoge TV-Programme anbieten.
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW entscheidet auf der Grundlage des Landesmediengesetzes (LMG NRW) über die Kabelbelegung. Hierbei legt sie fest, auf welchen Kanälen die gesetzlich bestimmten Programme ARD, ZDF, WDR Fernsehen, arte, 3sat, Phoenix und Kinderkanal eingespeist werden müssen.
Sofern in den Kabelnetzen keine ausreichenden Übertragungskapazitäten zur Einspeisung aller analogen Hörfunk- und Fernsehprogramme verfügbar sind, trifft die Medienkommission eine Vorrangentscheidung. Dabei entscheidet sie auf der Basis des Landesmediengesetzes (§ 18 LMG NRW) über die analoge Belegung von zusätzlich höchstens 17 TV-Kanälen. Die Vorrangentscheidung ist grundsätzlich von allen Kabelnetzbetreibern zu beachten.
Gemäß der Vorrangentscheidung der Medienkommission sind folgende 17 Fernsehprogramme vorrangig in die nordrhein-westfälischen Kabelnetze einzuspeisen:
Gesetzlich bestimmte Programme
- ARD
- ZDF
- WDR Fernsehen
- Arte
- 3Sat
- KI.KA – Der Kinderkanal von ARD und ZDF
- Phoenix
Terrestrisch verbreitete Programme
- RTL (NRW)
- RTL 2
- Super RTL
- VOX
- SAT.1 (NRW)
- Pro Sieben
- Kabel eins
- N24
- CNN International
- Eurosport
- Tele 5
- Viva
Landesweites Programm
13. NRW.TV (Sendebetrieb eingestellt)*
Lokales/regionales Programm
14 City Vision, Studio 47**
Teleshoppingangebot
15 QVC
Vielfalt
16 n-tv
17 Sport1
* Solange bzw. soweit kein entsprechendes Programm vorrangig einzuspeisen ist, werden BBC World News und TV5MONDE geteilt ("partagiert") als Nachrückprogramm eingespeist.
** Eine Belegung durch ein Auffüllprogramm wird nicht vorgenommen. Die Belegung erfolgt durch den Kabelnetzbetreiber selbst.
Hörfunk
Beim Hörfunk handelt es sich gegenwärtig um folgende Programme:
- Eins live
- WDR 2 [mit dem für das Gebiet vorgesehenen Regionalprogramm]
- WDR 3
- WDR 4
- WDR 5
- Deutschlandfunk*
- Deutschlandradio Kultur*
- Lokaler Hörfunk [für das jeweilige Verbreitungsgebiet]
* Seit dem 22. Januar 2019 werden die beiden Programme Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur nicht mehr im Kabelnetz von Unitymedia in NRW ausgestrahlt.
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