Recht und Aufsicht
Noch nie war die Medienlandschaft so vielfältig wie jetzt. Alleine in Nordrhein-Westfalen gibt es 44 private lokale Radiosender auf über 100 Frequenzen. Dazu kommen zahlreiche regionale Fernsehsender, Medienplattformen und das Internet. Auch die Übertragungswege und -techniken haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die Landesanstalt für Medien NRW ist zuständig für die Zulassung privater Rundfunkanbieter, vom lokalen Hörfunk- über nationale und regionale Fernsehanbieter bis zum Campus-, Einrichtungs- und Veranstaltungs-Rundfunk. Insgesamt sind aktuell rund 100 Lizenzen erteilt. Außerdem gehört die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die technischen Übertragungswege UKW, DAB+ und DVB-T 2 (über die ZAK) zu ihren Aufgaben. Die Landesanstalt für Medien NRW fördert die Digitalisierung und neue Technologien – etwa in Fachgruppen oder Pilotprojekten.
Zulassung durch die Landesanstalt für Medien NRW
Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Hörfunkprogramm im Internet verbreiten möchte? Solche und ähnliche Fragen zu beantworten, gehört ebenfalls zum Tätigkeitsfeld der Landesanstalt für Medien NRW. Materialien dazu stehen im Bereich Zulassung zur Verfügung.
Darüber hinaus begleitet die Landesanstalt für Medien Gesetzgebungsverfahren im Landesmediengesetz NRW (LMG NRW), dem Medienstaatsvertrag (MStV) oder dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Diese Rechtsgrundlagen für Rundfunk und Telemedien bilden gleichzeitig die Basis für ihre Arbeit in der Abteilung Recht und Aufsicht.
Bei in NRW zugelassenen bzw. ansässigen Angeboten kontrolliert die Landesanstalt für Medien NRW, ob sie allen Bestimmungen entsprechen, etwa im Hinblick auf Jugendmedienschutz, journalistische Sorgfaltspflichten, Werbung, Persönlichkeitsrechte oder Impressumspflicht. Dabei arbeitet sie mit anderen Institutionen und auch Ermittlungsbehörden zusammen. Sie wertet kontinuierlich Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern aus, führt Programmanalysen durch und nimmt bei Internetangeboten stichprobenartige Inhaltsauswertungen vor.
Die Landesanstalt für Medien NRW informiert Mediennutzer über Rechte und Pflichten
Bei allen Fragen zu Medieninhalten und sonstigen Anliegen zum privaten Rundfunk fungieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien NRW als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Zudem informiert die Landesanstalt für Medien NRW Nutzerinnnen und Nutzer ebenso wie Anbieter online und mit Publikationen über aktuelle Entwicklungen sowie darüber, welche Rechte und Pflichten zu beachten sind.
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