Rechtsverstöße im Internet

Über 1300 Rechtsverstöße im Jahr 2023 festgestellt

1342 Rechtsverstöße auf Webseiten, in Social-Media-Posts und bei weiteren Online-Angeboten wurden im Jahr 2023 von der Landesanstalt für Medien NRW festgestellt. Der Schutz der Menschenwürde, der Jugend und der Nutzerinnen und Nutzer in den digitalen Medien standen dabei im Fokus der – auch grenzüberschreitenden – Aktivitäten durch die Landesanstalt für Medien NRW.

Hass im Netz
Die Themen Hassrede und politischer Extremismus bleiben auch 2023 von zentraler Bedeutung. Die Landesanstalt für Medien NRW geht seit 2017 verstärkt gegen Hass im Netz vor. Über die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ verfolgen wir gemeinsam mit verschiedenen Medienhäusern und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) das Ziel, volksverhetzende Kommentare und Beiträge im Netz konsequent strafrechtlich zu verfolgen.

Insgesamt hat die Landesanstalt für Medien NRW in diesem Jahr über die Initiative, durch Hinweise aus der Bevölkerung und durch Eigenrecherchen 806 Fälle von Hass im Netz aufgenommen. Da in diesen Bereich strafrechtliche Vergehen wie Volksverhetzung oder Holocaustleugnung fallen, werden diese Fälle in aller Regel auch an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Jugendmedienschutz und Entwicklungsbeeinträchtigung
Der Schutz der Jugend ist eine unserer zentralen Aufgaben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich angstfrei im Internet bewegen zu können. Ob ängstigende Inhalte oder pornografische Angebote, Anbieter und Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende oder sogar jugendgefährdende Inhalte nicht zu sehen bekommen.

2023 wurden daher insgesamt 60 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz geführt. Neben Verfahren mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ging es dabei insbesondere auch um unzulässige Inhalte und frei zugängliche Pornografie.

Werbung 
Insgesamt wurden im Jahr 2023 138 Hinweisschreiben wegen unzureichender Werbekennzeichnung verschickt. In aller Regel führten diese Hinweisschreiben zu einer schnellen Anpassung der Werbekennzeichnung durch die Verantwortlichen.

Impressum und Sorgfaltspflicht
335 Hinweisschreiben ergaben sich unter anderem durch Verfahren wegen fehlender oder unzureichender Ausweisung von Impressen sowie 3 Hinweisschreiben aufgrund von Verstößen gegen die journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflicht.


Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist eine der zentralen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW. Wir gehen konsequent gegen Hass im Netz und Verstöße gegen den Jugendschutz vor. So setzen wir den Rahmen dafür, dass sich alle Menschen angstfrei im digitalen Raum bewegen können. Damit Nutzerinnen und Nutzer sich fundiert informieren können, muss zudem die strikte Unterscheidung zwischen redaktionellem Content, Information und Werbung überall im Internet klar erkennbar sein. In einem eindeutigen Impressum muss vermerkt sein, wer für den Inhalt einer Seite oder eines Profils verantwortlich ist.