Datenschutzbericht
Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten der Landesanstalt für Medien NRW sind in den Paragraphen 49 bis 51 LMG NRW geregelt. Danach hat sie/er eine Doppelfunktion: einerseits zuständig für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des LMG NRW, des Datenschutzgesetzes NRW und anderer Vorschriften über den Datenschutz für die Medienanstalt NRW, überwacht die/der Datenschutzbeauftragte andererseits bei den Veranstaltern privater Rundfunkprogramme in Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des LMG NRW. Auch die Unterstützung der Datenschutzbeauftragten der Veranstalter gehört zu ihren/seinen Aufgaben.
Gemäß Paragraph 50 Abs. 4 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) erstattet die/der Datenschutzbeauftragte der Landesanstalt für Medien NRW der Medienkommission alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht.
Tätigkeitsberichte der Datenschutzbeauftragten
- Tätigkeitsbericht 2023/2024 [pdf, 313 KB]
- Tätigkeitsbericht 2022 [pdf, 229 KB]
- Tätigkeitsbericht 2020/2021 [pdf, 281 KB]
- Tätigkeitsbericht 2018/2019 [pdf, 247 KB]
- Tätigkeitsbericht 2015/2016 [pdf, 4 MB]
- Tätigkeitsbericht 2013/2014 [pdf, 185 KB]
- Tätigkeitsbericht 2011/2012 [pdf, 51 KB]
- Tätigkeitsbericht 2009/2010 [pdf, 56 KB]
- Tätigkeitsbericht 2007/2008 [pdf, 38 KB]
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