Technische Reichweite und Empfang regionaler Fensterprogramme
Regionalfensterprogramme stellen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt dar. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an die Veranstaltung und Programmgestaltung der Regionalfenster. Der Gesetzgeber fordert die Landesanstalt für Medien NRW in § 88 Abs. 11 Landesmediengesetz NRW auf, jährlich über die technische Reichweite und den Empfang der regionalen Fensterprogramme zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt sie mit diesem Bericht nach.
- Bericht 2021/22 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 176 KB]
- Bericht 2020 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 309 KB]
- Bericht 2018/19 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 646 KB]
- Bericht 2016/17 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 3 MB]
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