Ausschreibung für den Audiopreis 2024
WAS IST DER AUDIOPREIS UND WARUM VERGEBEN WIR IHN?
Die Landesanstalt für Medien NRW vergibt auch in diesem Jahr ihren Audiopreis. Mit dem Audiopreis wollen wir unsere Wertschätzung für herausragende Leistungen der Autorinnen und Autoren sowie Produzentinnen und Produzenten von privaten, journalistisch unabhängigen Audio-Inhalten aus NRW sowie von Werbebeiträge zur Finanzierung journalistischer Audio-Angebote in Nordrhein-Westfalen zum Ausdruck bringen.
Neben dem privaten Hörfunk in Nordrhein-Westfalen, richtet sich der Audiopreis zudem an freie Produktionen, Podcasts oder Social-Media-Produktionen aus Nordrhein-Westfalen. Das Ziel des Audiopreises ist es, neue Wege und publizistische Qualität sowie Innovation und Qualität in der Werbung zu fördern.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden mit einem Geldpreis in Höhe von jeweils 2.500 € ausgezeichnet.
WELCHE KATEGORIEN ZEICHNEN WIR AUS?
Der Audiopreis 2024 wird für unabhängige redaktionelle Beiträge aus NRW sowie Werbebeiträge zur Finanzierung journalistischer Audio-Angebote in NRW in acht redaktionellen Kategorien sowie einer Werbekategorie ausgeschrieben.
Redaktionelle Kategorien und Stifter
- Der Preis in der Kategorie „Recherche“ wird gestiftet vom Deutschen Journalisten-Verband Nordrhein-Westfalen (DJV-NRW e.V.)
- Der Preis in der Kategorie „Vor Ort“ wird gestiftet vom Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V.;
- Der Preis in der Kategorie „Information und Wissen“ wird gestiftet vom Verband der Betriebsgesellschaften in NRW e.V.
- Der Preis in der Kategorie „Moderation“ wird gestiftet von RTL+
- Der Preis in der Kategorie „Unterhaltung“ wird gestiftet von der Landesanstalt für Medien NRW
- Der Preis in der Kategorie „Nachwuchs“ wird gestiftet von der Landesanstalt für Medien NRW
- Der „Preis der evangelischen Kirchen und katholischen Kirche in NRW“ wird von den evangelischen und katholischen Kirchen in NRW gestiftet und vergeben;
- Der „Sozialpreis“ wird von der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW gestiftet und vergeben.
Werbekategorie und Stifter
- Der Preis in der Kategorie „Audiowerbung“ wird von RADIO NRW gestiftet.
Beschreibung der Kategorien
Redaktionelle Kategorien
Recherche
Sich tief und sogar investigativ in Themen einzuarbeiten und die Ergebnisse im Anschluss anschaulich darzustellen, ist anspruchsvoll und zeitaufwändig, für eine informierte Öffentlichkeit jedoch unverzichtbar. Deshalb zeichnen wir diese so wichtige Leistung von Journalistinnen und Journalisten aus. Die thematischen Bereiche (Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit etc.) sind dabei offen. Die Einsendungen sollten einen Informations(mehr-)wert für die Hörerinnen und Hörer beinhalten, der insbesondere durch die Darstellung der Rechercheleistung (Umfang und Art der Recherche) belegt werden kann. Daher sollte die Einreichung möglichst aussagefähig die Rechercheleistung darstellen. Neue Formate und Formen der Darstellung sind besonders willkommen.
Vor Ort
Journalismus, der vor Ort und nah bei den Menschen ist und sie mitnimmt, ist wichtiger denn je. Wir zeichnen Journalistinnen und Journalisten aus, die nach draußen gehen und das Geschehen vor Ort für die Hörerinnen und Hörer erlebbar machen, gerne mit kreativen Formaten. Die Themen sind dabei offen. Besonders würdigen wir Beiträge mit Reportage-Elementen (hierzu gehören u.a. Live-Reportagen, Live-On-Tape-Reportagen, gebaute Reportagen und Features).
Information und Wissen
Das Leben ist voller Herausforderungen, jeden Tag müssen trotz unübersichtlicher Informationslage Entscheidungen getroffen werden. Wir zeichnen deshalb Beiträge aus, die durch fundierte Information Orientierung und einen Mehrwert im Alltag der Hörerinnen und Hörer bieten. Die Beiträge vermitteln alltagspraktisches Wissen und geben Rat. Inhaltlich sollten die Einsendungen für diese Kategorie einen Bezug zu Informations- Service- und Verbraucherthemen haben. Neben dem Mehrwert ist auch die handwerkliche Qualität entscheidend. Besonders würdigen wir die Einbindung des Publikums und neue Ansätze der Darstellung.
Moderation
Moderatorinnen, Moderatoren und Hosts begleiten das Publikum durch längere Sendestrecken oder fortlaufende Podcasts. Sie binden Hörerinnen und Hörern ein und bringen ihnen Themen und Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner näher. Daher kann in dieser Kategorie der Zusammenschnitt einer Moderation, einer längeren Sendestrecke bzw. eines Podcasts eingereicht werden, der Profil und Persönlichkeit der Moderatorin/des Moderators bzw. Hosts oder des Teams zum Ausdruck bringt. Neben handwerklichen und inhaltlichen Aspekten wird zudem eine zeitgemäße Moderationsleistung beurteilt. Die interaktive Einbindung der Hörerinnen und Hörer wird besonders gewürdigt.
Als notwendiger Bestandteil der Bewerbung soll zudem ein (Live-)Interview bzw. Interview-Ausschnitt eingereicht werden. Beurteilt werden dabei Gesprächsführung und Fragetechnik sowie die Frage, ob sich im Ergebnis ein Einblick in die Haltung und Beweggründe der/des Interviewten ergibt.
Unterhaltung
Eine vielfältige Audiolandschaft ist ohne Unterhaltung nicht vorstellbar. Wir zeichnen daher Beiträge aus, die den Hörerinnen und Hörern Freude, Spannung und ein kurzweiliges Hörerlebnis bieten. Die Kategorie ist für alle Themen offen und umfasst alle redaktionellen Formate einschließlich Aktionen. Kreative Formate und die Einbindung der Hörerinnen und Hörer sind dabei wünschenswert. Wesentliche Kriterien sind Originalität und Unterhaltungswert des Beitrages sowie die handwerkliche Qualität.
Nachwuchs
Nachwuchstalente sehen Themen und Ereignisse aus neuen Perspektiven, bringen neue Ideen mit und haben junge Zielgruppen stärker im Blick. Und dabei stehen sie gerade am Anfang ihres Weges. In dieser Kategorie möchten wir Beiträge von Menschen auszeichnen, die noch „frisch“ im Audio-Journalismus sind und bereits herausragende Inhalte geschaffen haben. Denn ein vielfältiger Medienstandort Nordrhein-Westfalen ist nur dann zukunftsfähig, wenn junge Talente gesehen und gefördert werden. Diese neu geschaffene Kategorie soll junge Audio-Talente motivieren, sich mit eigenen Ideen und Konzepten zu behaupten. In der Kategorie “Nachwuchs” werden Einreichungen von Personen ausgezeichnet, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht älter als 30 Jahre sind.
Redaktionelle Kategorien, vergeben durch externe Jury der jeweiligen Stifter
Preis der evangelischen und katholischen Kirchen
Der „Preis der evangelischen und katholischen Kirchen” in Nordrhein-Westfalen würdigt Medienschaffende für herausragende Audio-Produktionen. Es werden Beiträge ausgezeichnet, die sich am christlichen Menschenbild orientieren und die Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens thematisieren. Die Beiträge können ethische Fragen oder soziale, caritative, religiöse oder wertevermittelnde Themen aufgreifen.
Sozialpreis
Mit dem „Sozialpreis“ werden herausragende redaktionelle Produktionen zu einem sozialen Thema prämiert. Ausgezeichnet werden Beiträge zu einem sozialen Thema, die sich mit den besonderen Situationen oder Problemen notleidender und sozial benachteiligter Menschen in Nordrhein-Westfalen auseinandersetzen. In den Beiträgen sollten auch Lösungen aufgezeigt werden, insbesondere durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen der sozialen Infrastruktur.
Werbekategorie
Audiowerbung
Ausgezeichnet werden herausragende Anzeigen und Anzeigenformate, die im Rahmen eines Audio-Formats aus NRW veröffentlicht wurden. Wesentliche Kriterien dabei sind eine kreative Einbindung der Kundinnen und Kunden sowie weiterer Ausspielkanäle. Bewertet wird außerdem die Passgenauigkeit der Werbe- oder Marketing-Kampagne oder der Aktion zu Botschaft und Zielgruppe. Ziel der Auszeichnung ist die Förderung der Qualität der Werbung im lokalen Hörfunk und in anderen Audio-Medien.
WAS SIND DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN?
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt für die redaktionellen Kategorien sind fest angestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Chefredakteurinnen und Chefredakteure der lizenzierten privaten Radios in NRW sowie anderer privater Anbieter von Audio-Medien mit Sitz in NRW, einschließlich Anbieter von kommerziellen und nicht-kommerziellen journalistischen Podcasts. Ausgeschlossen sind Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie Beiträge, die als PR-Maßnahmen dienen.
Für den Werbepreis sind Produzentinnen und Produzenten sowie Autorinnen und Autoren von Werbeformaten aus NRW teilnahmeberechtigt. Dazu zählen ausdrücklich auch Werbung in Podcasts, PR-Beiträge & -Maßnahmen sowie andere werbliche Audio-Formate, sofern sie werbliche Elemente wie z.B. die Einbindung von Kundinnen oder Kunden aufweisen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Audiopreis 2024 ist, dass die Einsendungen im Zeitraum zwischen dem 23. Juni 2023 und dem 7. Juli 2024 als Erstsendung / Premiere ausgestrahlt / veröffentlicht worden sind.
Es besteht die Möglichkeit, herausragende Beiträge anderer Personen einzureichen. So können Beiträge von Kolleginnen oder Kollegen oder dem bevorzugten Radiosender oder Podcast eingereicht werden.
Die Einsendungen zum Audiopreis 2024 müssen bis zum 8. Juli 2024 unter www.medienanstalt-nrw.de/audiopreis eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen
Redaktionelle Beiträge
Beiträge mit An- und Ab-Moderation (sofern zutreffend, ggf. schriftlich). Nach Art und Umfang können neben den Audio-Dateien zudem cross-mediale Beiträge u. a. mit Videos, Fotos etc. eingereicht werden. Bei Formaten von über 10 Minuten bitten wir, zusätzlich zum Beitrag in voller Länge, um einen Zusammenschnitt von bis zu 10 Minuten, sonst kann die Jury die Einreichung nicht berücksichtigen.
In der Kategorie „Recherche“ sollen neben der Audio-Datei möglichst auch Unterlagen/Informationen zu Art und Umfang der Rechercheleistung eingereicht werden. Themen und Formen der Berichterstattung sind offen.
Werbeformat
Für Werbebeiträge sind Audio-Dateien des Einzelspots bzw. der verschiedenen Spots einer Kampagne (insgesamt maximal drei Einzelbeiträge) sowie weitere Unterlagen zur Projektbeschreibung & -durchführung einzureichen. Bei Werbung z.B. in Podcasts wird gebeten, ausschließlich die werberelevanten Ausschnitte, ggf. als Zusammenschnitt von bis zu 10 Minuten, einzureichen.
Allgemeine Hinweise und Hinweise zur Einreichung via URL (ohne Dateiupload)
Generell gilt, dass Dateien bis zu einer Größe von max. 100 MB hochgeladen und eingereicht werden können. Sofern möglich, bitten wir Sie die Möglichkeit zum Dateiupload zu nutzen. Sofern Sie nicht auf Dateien zurückgreifen können, da der eingereichte Beitrag nicht von Ihnen selbst produziert wurde, können Sie in dem entsprechenden Feld auch eine URL zu dem betreffenden Beitrag angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass die URL eindeutig dem eingereichten Beitrag zuzuordnen sein muss, um für die Auswahl durch die Jury berücksichtigt werden zu können. Darüber hinaus können nur URLs berücksichtigt werden, die frei zugänglich sind. Beiträge, die durch Paywalls verborgen sind oder für die ein bestimmter Dienst heruntergeladen werden muss, können nicht durch die Jurys geprüft werden und werden ggf. von der Teilnahme ausgeschlossen.
Einsendungen & Einsendefrist
Die Einsendungen zum Audiopreis 2024 müssen unter www.medienanstalt-nrw.de/audiopreis eingereicht werden.
Bitte füllen Sie dort das Online-Formular mit den entsprechenden Angaben zur Einsendung aus. Jede Einsendung muss mit einem eigenen Online-Formular gesondert eingereicht werden. Die Dateien der Einsendung sind einer der ausgeschriebenen Kategorien zuzuordnen und entsprechend zu benennen.
Weiterhin bitten wir alle Einsenderinnen und Einsender (nur wenn sie eigene Beiträge einreichen oder dies in Absprache mit der Verantwortlichen oder dem Verantwortlichen tun), mit der Einreichung eines Beitrages ein Foto des/der Beteiligten in einer hohen Auflösung mit hochzuladen. Die Fotos sind u. a. für eine Veröffentlichung der Nominierten bzw. Preisträgerinnen und Preisträger auf der Internetseite der LFM NRW und ggf. über die Social-Media-Auftritte der LFM NRW vorgesehen. Mit der Einreichung des Fotos erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im beschriebenen Umfang. Bitte achten Sie darauf, dass alle an dem Beitrag beteiligten Kolleginnen und Kollegen namentlich bei der Einreichung aufgeführt sind. Wir weisen darauf hin, dass Ihre übrigen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vergabe des Audiopreises 2024 auf Grundlage des Art. 6 (1) lit e) verarbeitet werden. Empfänger außerhalb der LFM NRW sind die oben genannten Jurymitglieder. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre.
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@medienanstalt-nrw.de wenden oder informieren sich auf unserer Webseite unter www.medienanstalt-nrw.de/datenschutzerklaerung.html. Durch das Einreichen eigener Beiträge zum Wettbewerb werden der Landesanstalt für Medien NRW die erforderlichen Nutzungsrechte für die Vorführung der eingereichten Beiträge vor Jury und Publikum übertragen. Außerdem hat die LFM NRW das Recht, die Beiträge im nichtgewerblichen Bereich, insbesondere anlässlich von Messen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu Beratungs- und Forschungszwecken sowie im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen und gegebenenfalls (zum Beispiel durch Kürzungen) zu bearbeiten. Bei Fremdeinreichungen werden diese Nutzungsrechte für nominierte Beiträge im Nachgang durch die LFM NRW eingeholt. Die Landesanstalt für Medien NRW wird die Urheber kenntlich machen. Im Übrigen entstehen der Landesanstalt für Medien NRW hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
Wir können in der Auswahl nur Beiträge berücksichtigen, die bis zum 8. Juli 2024 um 12 Uhr eingereicht werden.
Bei Fragen zum Audiopreis 2024 schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an: audiopreis@medienanstalt-nrw.de
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