13.06.2018

ANGA-Panel Medienpolitik 2018: der NRW-Gipfel

12. Juni in Köln

Gruppenfoto der Teilnehmer des ANGA-Panels Medienpolitik 12.6.2018
(v.l.n.r.) Torsten Zarges (Moderator), Tom Buhrow (WDR-Intendant), Hans Demmel (n-tv und Vorsitzender von VAUNET, Verband Privater Medien), Nathanael Liminski (Medienstaatssekretär und Chef der Staatskanzlei NRW), Dr. Wolf Osthaus (Unitymedia), Dr. Tobias Schmid (LFM-Direktor)

Die Vorzüge des Medienstandortes Nordrhein-Westfalen, die Lizenzpflicht für rundfunkähnliche Angebote im Netz, die zukünftige Ausgestaltung des Telemedienauftrags von ARD und ZDF und das Nebeneinander von Privaten und öffentlich-rechtlichem Rundfunk – das waren die wichtigsten Themen des NRW-Mediengipfels auf der ANGA in Köln.

Medienvielfalt oder: „NRW ist ein Medien-Powerhouse!“

Moderator Torsten Zarges (Medienmagazin dwdl.de) stellte unter den positiven Beispielen, die den Medienstandort NRW charakterisieren, die von der Landesanstalt für Medien NRW mit ins Leben gerufene Initiative „Verfolgen statt nur Löschen!“ gegen Hassrede im Internet vor. Tobias Schmid, LFM-Direktor, betonte, dass damit den zentralen Schutzgütern (u.a. Schutz der Menschenwürde, Schutz der Vielfalt, Schutz der Nutzer) Rechnung getragen werde. „Hatern“ müsse klargemacht werden, dass menschenverachtende Äußerungen Straftaten seien, die geahndet werden. „Wir haben in NRW einen Verbund von Medienhäusern, Justiz und Medienaufsicht, die eine effektive Strafverfolgung von Hassbotschaften sicherstellen“, sagte er und verwies auf den abschreckenden Effekt. Tom Buhrow (WDR-Intendant), dessen Haus neben der Rheinischen Post und der RTL-Mediengruppe ebenfalls Partner der Initiative ist, sagte, er sei zu Beginn skeptisch gewesen, doch jetzt „gratuliere“ er zu der Idee, die Hans Demmel für n-tv (als Sender der RTL-Mediengruppe) so auf den Punkt brachte: „Vielen Hassrednern ist offenbar nicht bewusst, dass sie Rechtsverletzungen begehen.“

Medienstaatssekretär Nathanael Liminski stellte die „unglaublichen Stärken“ des Standortes heraus, die NRW bei den Medien auszeichneten: „Wir müssen diese Stärken aber noch besser der Öffentlichkeit vermitteln.“ Dies sei auch Aufgabe der Sender und Verlagshäuser und anderer Inhalteanbieter sowie der Plattformbetreiber. Nachholbedarf sieht er in NRW im Vergleich etwa zu Berlin bei der Produktion großer und anspruchsvoller Serien.

Während Buhrow den Medien-Standort als „beste Rundfunklandschaft der Welt“ und NRW gar als „Medien-Powerhouse“ lobte, mahnte Demmel, der auch Vorsitzender von VAUNET – Verband Privater Medien ist, an, dass auch kleine Sender weiterhin einen auffindbaren Platz im großen Angebot benötigen, eine Sorge, die mit der angekündigten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone nicht eben geringer geworden sei. Wolf Osthaus (Unitymedia) kündigte an, eine der Aufgaben werde sein, die vielen Inhalte zusammenzubringen und für Nutzer anzubieten.

Lizenzpflicht auch für „Bild“-Angebote?

„Ja, wenn es rundfunkähnliche Angebote sind, die etwa (aber nicht nur) aus Verlagshäusern wie zum Beispiel Axel Springer kommen“, sagte LfM-Direktor Schmid. Dann müsse eine Lizenz beantragt werden, auch wenn dieser Umstand, entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten, wie die FAZ jüngst formulierte, „als ein Angriff gegen die freie Presse“ missinterpretiert werde. „Solange das Medienrecht eine Lizenz vorsieht, solange werden wir sie auch durchsetzen.“ Er ergänzte: „Es ist nicht Aufgabe der Exekutive, Gesetze nicht anzuwenden.“ Die Medienanstalten hätten seit geraumer Zeit eine sogenannte qualifizierte Anzeige statt der Lizenz vorgeschlagen. Eine solche Anzeige könnte den Transparenzgedanken (etwa zur Frage: Wer ist für Angebote im Netz verantwortlich?) zeitgemäßer, schlanker und schneller bedienen – eine Idee, die auch Medienstaatssekretär Liminski favorisiert: „Wir können uns eine Anzeige statt einer Lizenz vorstellen, aber im Kreis der Länder müssen wir noch Überzeugungsarbeit leisten.“ Gleichwohl äußerte er sich zuversichtlich, dass eine solche Einigung möglich sei.

Schriftzug ANGACOM - Medienpolitik 2018: Der NRW-Gipfel

Mehr Spielräume durch neuen Telemedienauftrag für ARD und ZDF?

Eine Neudefinition dessen, was ARD und ZDF im Netz dürfen, wird aktuell von den Bundesländern rund um eine mögliche Neufassung des Telemedienauftrags von ARD und ZDF diskutiert. Verlage und öffentlich-rechtliche Sender streiten sich seit langem über die Frage, was Sendern im Netz an begleitenden Texten erlaubt sein soll, in denen Verlage oft Konkurrenz zu eigenen Printprodukten sehen. Durch den angekündigten Verzicht auf solche Inhalte durch den WDR sei, wie WDR-Intendant Buhrow und Staatssekretär Liminski sagten, Bewegung in die Debatte gekommen. Das helfe, um konzentrierter über Erlösmodelle der Zukunft nachzudenken, die für Verlage wichtig seien, ergänzte Liminski.

Eine größere Entscheidungsfreiheit und eine dauerhafte Sicherheit bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender könnten die Reformüberlegungen aus sechs Bundesländern bringen, die nun ebenfalls auf Länderebene Teil der medienpolitischen Debatte sind. Die Essenz dieser Idee ist, den Rundfunkbeitrag an den Inflationsausgleich zu koppeln und dadurch schwierige Debatten über dessen Erhöhung zu vermeiden. ARD, ZDF und Deutschlandfunk sollen im Gegenzug mehr Freiheiten bei unternehmerischen und Programmentscheidungen bekommen. „Damit könnten faire Rahmenbedingungen geschaffen werden, aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nach wie vor unter einer Legitimationspflicht“, sagte Nathanel Liminski. „Die Beitragsdebatte wird entpolitisiert“, meinte er. Tom Buhrow sieht in den Vorschlägen die „Möglichkeit einer Neuverankerung“ für den öffentlich-rechtlichen Senderverbund. Allerdings werde durch den Inflationsausgleich, der künftig bei der Bemessung des Rundfunkbeitrages zugrunde gelegt werden soll, „der Status Quo bei den Einnahmen zementiert“. Hans Demmel jedoch befürchtet, dass eine Indexierung die fehlende Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten weiter verstärken würde.

Nordrhein-Westfalen gehört nicht zu den sechs Ländern, die diese weitreichenden Vorschläge zu den Finanzierungsfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht haben.

Plattformregulierung für mehr Vielfalt

NRW ist jedoch auf Länderebene federführend bei der Frage einer künftigen Plattformregulierung. Eine „überzeugende Regulierung ist in den nächsten fünf Jahren notwendig, sonst fegt der Markt über uns hinweg“, sagte Medien-Staatssekretär Liminski. Im Vordergrund stehen seinen Worten zufolge Antworten auf die Frage, wie Angebote von Sendern und andere Inhalte auffindbar bleiben und wie die Diskriminierung einzelner, zum Beispiel unabhängiger und kleinerer Anbieter, verhindert werden könne. Das Credo der Landesregierung sei, Kriterien zu formulieren und funktionierende Rahmenbedingungen für den Zugang zu Plattformen zu schaffen, ohne damit Marktentwicklungen zu behindern. Ausgangspunkt müsse die Sicht der Mediennutzer sein, nicht etwa Unternehmensinteressen.

Auch für Tobias Schmid sind Chancengleichheit, Transparenz und Vielfalt die relevanten Begriffe dieser Diskussion. „Medienanstalten haben den gesetzlichen Auftrag, Medienvielfalt zu gewährleisten“, sagte er. „Die Plattformregulierung ist reif! Wir brauchen sie.“ Für die Medienanstalten hätten die sog. Informationsintermediäre wie Google und Facebook einen erheblichen Einfluss auf die Meinungsvielfalt und müssten deshalb einer Regulierung unterliegen.

Noch im Juni sollen Änderungsvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag veröffentlicht werden, anschließend sollen hierzu die Online-Konsultationen beginnen, im Herbst könnten erste Entscheidungen getroffen werden. Aber Leitlinie bleibt nach den Worten Liminskis: „Alle Bundesländer müssen am Ende zustimmen.“

Medienforum NRW im nächsten Jahr?

Den Schlusspunkt der Debatte setzte Staatssekretär Liminski auf die Frage von Torsten Zarges nach der Zukunft des Medienforums NRW, das in diesem Jahr nicht stattfindet. Nach Liminskis Ansicht braucht die Medienbranche ein „hochwertiges Debattenformat“. Der vor wenigen Tagen eingerichtete Medienbeirat NRW soll auch zur künftigen Gestaltung des Medienforums Vorschläge erarbeiten.