Belohnung für Mehrwert? Die Debatte über „Public Value“ im Privat-TV
Was verstehen Programm-Macher der Privatsender unter Public Value? Wie positionieren sich die Medienanstalten bei diesem Thema? Darüber diskutierten jetzt auch Verantwortliche aus Sendern, Produktion und Medienjournalismus beim jährlichen Panel der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK) anlässlich der Medientage München.
Der GVK-Vorsitzende Prof. Dr. Werner Schwaderlapp betonte in seiner Begrüßung in München am 26. Oktober: „Auch das private Fernsehen erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Medienanstalten schlagen für den Medienstaatsvertrag vor, dass „Public Value“-Programme auf Benutzeroberflächen hervorgehoben und privilegiert aufgefunden werden.“ Damit solle ein wirtschaftlicher Anreiz für die Produktion und Verbreitung solcher Inhalte gesetzt werden. „Wir möchten für unsere Bewertung auch die Meinung der Privatsender erfahren, welche Programme aus ihrer Sicht einen besonderen Wert für die Gesellschaft besitzen, der zu dem - sehr legitimen - wirtschaftlichen Wert für den Sender hinzukommt.“
Für den Gründer und Chefredakteur des Online-Mediendienstes dwdl.de, Thomas Lückerath, heißt Public Value im privaten Rundfunk: Öffentlichkeit herstellen für gesellschaftliche Belange. Das Jury-Mitglied beim Grimme-Preis sowie beim Deutschen Fernsehpreis ergänzte: „Wenn wir von ´public` reden, heißt dies auch, dass das Programm `viele´ erreichen muss.“
Damit möglichst viele Zuschauer Public Value-Angebote auch sehen können, spielt die Auffindbarkeit der Inhalte eine zentrale Rolle. Frank Hoffmann, Geschäftsführer Programm von RTL, sagte dazu: „Aufgrund der Vielzahl von Angeboten auf heutigen Medienplattformen sollten insbesondere Nachrichten und Programme mit Regionalfenstern besonders gut für die Nutzer auffindbar sein, da diese unzweifelhaft einen hohen Wert für die Gesellschaft haben und zudem besonderen gesetzlichen Auflagen unterliegen.“
Für Daniel Rosemann, Senderchef von ProSieben, ist Public Value eine Frage der Haltung: „Wenn man Werte schaffen und vermitteln will, muss man ständig daran arbeiten, langfristig dranbleiben und es laut kommunizieren. Dabei hilft es, wenn man dem Zuschauer vertraute Marken als Absender bieten kann.“ Grundsätzlich könne man Werte in verschiedenen Formaten vermitteln, auch Entertainment könne relevante Themen aufgreifen.
Dr. Markus Schäfer, CEO von All3Media Deutschland, plädierte dafür, den Public Value-Beitrag von privaten Programmanbietern differenziert zu betrachten: „Public-Value-Angebote finanzieren sich durch Werbung oder Abo-Gebühren. Dabei sind sie auf Reichweite auch ihrer Entertainment- und Fiction-Angebote angewiesen, die Public Value-orientierte Angebote mitfinanzieren. Die wachsende Zahl der Programmanbieter, die im wesentlich weniger regulierten Internet agieren, steigert den Wettbewerbsdruck massiv. Aus Produzentensicht braucht es für den Erhalt der heutigen Programmvielfalt und damit auch einen steten Beitrag zum Public Value eine ´Regelgleichheit` für Programmanbieter – unabhängig vom Verbreitungsweg. Sie sichert auch die Vielfalt und Leistungsfähigkeit der Produzenten.“
(Zitate wurden der Pressemitteilung der Medienanstalten vom 26.10.2018 entnommen)
Public Value: Position der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
Die Medienanstalten haben sich in der aktuellen Debatte über einen neuen Medienstaatsvertrag detailliert zu Public Value positioniert. Auch einzelne Gremien wie z. B. die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW haben dazu Stellung bezogen.
Die Medienkommission, deren Vorsitzender Werner Schwaderlapp ist, hat sich für klare Anreize wie zum Beispiel eine bessere Auffindbarkeit im Gesamtangebot ausgesprochen. Eine Art „Belohnung“ für jene Sender, die Public Value in ihren Programmen bieten. Die Kommission, die mit ihren 41 Mitgliedern (aus gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden) die Gesellschaft repräsentiert, formulierte Anfang Oktober:
„Private Programme, die einen gesellschaftlichen Mehrwert, einen sogenannten „Public Value“ bieten (z. B. Nachrichtensender), sollten auf Medienplattformen hervorgehoben auffindbar gemacht werden. Der Anreiz von Must-Carry ist aufgrund des Wegfalls der Knappheit der Übertragungskapazitäten entfallen und sollte daher für „Public Value-Anbieter“ zu einer hervorgehobenen Auffindbarkeit weiterentwickelt werden.“
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