Einhaltung gesetzlicher Standards in nordrhein-westfälischen Lokalfunkprogrammen
Durchführung: Prof. Dr. Ulrich Pätzold, Universität Dortmund, Institut für Journalistik / Prof. Dr. Udo Branahl, Deutsches Institut für publizistische Bildungsarbeit, Journalisten-Zentrum, Hagen
Im Rahmen einer rechtswissenschaftliche Untersuchung wurden die rechtlichen Voraussetzungen der Programmaufsicht der LfR und die theoretische Ausdeutung und Konkretisierung der Rechtsbegriffe des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen insbesondere in Hinblick auf die Programmanforderungen an den lokalen Hörfunk analysiert. In der Expertise wird in einem sozialwissenschaftlichen Teil zudem der Frage nach adäquaten wissenschaftlichen Instrumenten zur Ermittlung von Programmqualität im lokalen Hörfunk nachgegangen. Zudem konnten die erforderlichen Maßnahmen der LFM zur Erzielung einer Qualitätsverbesserung evaluiert werden.
Publikation:
Ulrich Pätzold: Einhaltung gesetzlicher Standards in nordrhein-westfälischen Lokalfunkprogrammen. Düsseldorf: LfR, 1997. LfR-Materialien, Bd. 18
Die Seiten-Url wurde in der Zwischenablage gespeichert.