Das Zwei-Säulen-Modell
Trennung von Kommerz und Programm
Das nordrhein-westfälische "Zwei-Säulen-Modell" für den Lokalfunk, bei dem wirtschaftliche und programmliche Verantwortung klar getrennt sind, ist in der bundesrepublikanischen Medienlandschaft bisher einmalig. Danach besteht jeder Sender aus zwei rechtlich selbständigen Einrichtungen: der Veranstaltergemeinschaft (VG) und der Betriebsgesellschaft (BG).
Veranstaltergemeinschaft verantwortet das Programm
Die Veranstaltergemeinschaft ist ein eingetragener, nicht kommerzieller Verein, in dem alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen am Ort (zum Beispiel Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Sport- und Jugendverbände, ausländische Mitbürger) mit je einem Sitz vertreten sind. Die Veranstaltergemeinschaft erhält die Zulassung für die Veranstaltung eines lokalen Hörfunkprogramms von der LFM NRW, ist allein verantwortlich für das Programm und Arbeitgeberin der Redakteurinnen und Redakteure.
Betriebsgesellschaft übernimmt wirtschaftliche Aufgaben
Die zweite Säule, die Betriebsgesellschaft, ist privatwirtschaftlich organisiert. Sie hat die Aufgabe, der Veranstaltergemeinschaft die erforderlichen finanziellen Mittel zur Programmveranstaltung durch Kapitaleinlagen und Werbeeinnahmen zur Verfügung zu stellen. An den Betriebsgesellschaften können die örtlichen Zeitungsverleger bis zu 75 Prozent, die Kommunen bis zu 25 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile halten.
Verknüpft sind beide "Säulen" über einen Vertrag, der die Zuständigkeiten im Einzelnen regelt. Über die Besetzung der Chefredaktion entscheiden beide gemeinsam.
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