Förderprogramme der Landesanstalt für Medien NRW
Damit Sie genau das Förderprogramm finden, das zu Ihrem Vorhaben passt, können Sie sich hier zunächst einen Überblick verschaffen. Hier finden Sie eine kurze und knappe Zusammenfassung aller Förderprogramme, die die Landesanstalt für Medien NRW für Medienschaffende, Organisationen und Unternehmen anbietet. Wenn Sie sich für ein Programm interessieren, finden Sie in der Kurzdarstellung auch direkt einen Link zu weiteren Informationen.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Landesanstalt für Medien NRW unter https://foerderungen.medienanstalt-nrw.de/. Nach der Registrierung und erfolgreicher Antragstellung besteht die Möglichkeit alle Prozesse über die Mittelanforderungen bis hin zum Verwendungsnachweis digital zu verwalten.
Wenn der Antrag im Förderportal eingereicht wurde, muss dieser derzeit noch ausgedruckt und rechtsverbindlich (handschriftlich) unterzeichnet werden. Anschließend kann der Antrag an folgende Adresse übersandt oder zu den üblichen Bürozeiten abgegeben werden:
Landesanstalt für Medien NRW
Vergabe und Zuwendungen
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Eine ausschließliche Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
RÜCKFRAGEN
Für Rückfragen zur konkreten Antragstellung oder zum Förderportal steht das Team „Vergabe und Zuwendungen“ unter foerderungen@medienanstalt-nrw.de gerne zur Verfügung.
Wie das Fördertool funktioniert:
- Anleitung für das Fördertool
- Erklärvideo: Wie lege ich einen neuen Antrag an?
- Erklärvideo: Wie reiche ich einen Antrag ein?
- Erklärvideo: Wie reiche ich einen Rechtsbehelfsversicht, Mittelabruf, Zwischenbericht, Verwendungsnachweis ein
- Erklärvideo: Wie lade ich einen Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur hoch
Media Innovation
Mit dem Programm Media Innovation fördern wir innovative Projekte und Vorhaben, die die journalistischen Rahmenbedingungen auf folgende Weise stärken:
- Unterstützung von Medienschaffenden bei der Entwicklung neuartiger Produkte, Formate oder Distributionswege;
- Unterstützung von Lösungen, die Medienschaffende oder Medienhäuser bei der Entwicklung neuartiger Produkte, Formate oder Distributionswege anwenden können.
Das Programm wird von Coaches mit Erfahrungen in Innovationsmethodik, Projektmanagement und Unternehmensberatung begleitet.
Mediale Partizipation im lokalen Raum
Kurzprofil/Was wird gefördert?
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und ihrer Folgen für den Prozess der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am medialen öffentlichen Diskurs sollen die Förderaktivitäten der Landesanstalt für Medien NRW dazu beitragen, dass bürgermediale, partizipationsfördernde Unterstützungsangebote auch im lokalen Raum entsprechend neu ausgerichtet bzw. weiterentwickelt werden.
Die Projekte sollen dazu beitragen, das Angebot und die Nutzung bürgermedialer Angebote in Nordrhein-Westfalen nachhaltig weiterzuentwickeln. Sie sollen Perspektiven erweitern und zu Experimenten ermuntern. Die Themenschwerpunkte umfassen
- Stärkung der lokalen Identität
- Desinformation entgegenwirken
- Vernetzung von unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren/Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Förderung von vielfältigen Partizipationsangeboten vor Ort
- Stärkung der Teilhabe aller, insbesondere durch Integration und Inklusion
- Partizipative Modelle für jüngere Menschen
Qualifizierung im Hörfunkmarkt in NRW
Kurzprofil/Was wird gefördert?
Um Angebots- und Anbietervielfalt sowie Programmqualität im privaten Hörfunkmarkt in NRW sicherzustellen, unterstützt die LFM NRW die Aus- und Weiterbildung im lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunk anteilig finanziell. Neben der Sicherung der redaktionellen Qualität und der Förderung der Ausbildung von Volontärinnen und Volontären werden ab 2024 verstärkt Fortbildungsmaßnahmen unterstützt, die auf die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und die Umsetzung notwendiger Digitalisierungsstrategien und Veränderungsprozesse einzahlen.
Beantragt werden können Maßnahmen, die die Sender bei der Umsetzung der jeweils notwendigen Schritte unterstützen. Gewünscht ist die Beantragung eines Katalogs an Maßnahmen, die untereinander abgestimmt und aufeinander bezogen sind.
Mögliche Beispiele:
- Maßnahmen zur digitalen Contententwicklung,
- strategische Programmberatung,
- Zielgruppenanalysen,
- datengetriebene Vermarktung oder
- kooperative Rechercheprojekte.
Das Fördergeld soll den lokal, regional und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogrammen in NRW zur Verfügung stehen. Formal antragsberechtigt sind die Servicegesellschaften und in den Fällen ohne Zugehörigkeit die Geschäftsführungen.
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