16.05.2024

Jeder hat das Recht.

Landesanstalt für Medien NRW feiert mit Plakatkampagne die Meinungsfreiheit und Artikel 5 des Grundgesetzes

Am 23. Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt und die Landesanstalt für Medien NRW feiert diesen besonderen Geburtstag mit einer Plakatkampagne zur Meinungsfreiheit. An über 350 Standorten in NRW hängen ab Freitag und für zwei Wochen vollflächig pinke und türkise Plakate, die Artikel 5 des Grundgesetzes zeigen. 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das ist aber viel Text für ein Plakat? Ja, das stimmt. Und es ist ein wichtiger und ziemlich schöner Text, der es verdient auf einem Plakat zu stehen. 

Da kannste sagen, was du willst. Herzlichen Glückwunsch, liebes Grundgesetz. 

Vor 75 Jahren haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes ein sehr visionäres Gesetz verabschiedet. Sie haben sich geeinigt auf ein Gesetz, das nicht die Mehrheit schützt. Und auch nicht Minderheit. Nicht die Mächtigen, nicht die Schwachen, nicht die Lauten, nicht die Leisen. Sie haben ein Gesetz verabschiedet, das jeden schützt. Und das unser demokratisches, freiheitliches Zusammenleben in einem föderalen Deutschland prägt wie kein anderes Gesetz.

„Wie gut das Grundgesetz ist, hat sich vor allem immer dann gezeigt, wenn unsere Demokratie unter Druck gerät. Womöglich ist das gerade wieder eine solche Zeit. Es ist eben nicht so, dass Demokratie, Meinungsfreiheit und mediale Vielfalt einfach so da sind. Es muss uns klar sein, dass Demokratie und Freiheit verteidigt werden müssen. Immer. Von jedem. Oder anders: In Zeiten wie diesen brauchen wir jede Demokratin und jeden Demokraten“, sagt Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW zum Launch der Kampagne.   

Begleitet wird unsere Kampagne in den nächsten zwei Wochen von zahlreichen Beiträgen auf LinkedIn. Die Kolleginnen und Kollegen der Medienanstalt NRW haben sich Gedanken zum Geburtstag des Grundgesetzes gemacht – nicht nur zu Artikel 5, sondern zu zahlreichen Artikeln, die unser Zusammenleben und unsere Arbeit für die freie und unabhängige Medienordnung prägen. 

Was ihnen dazu eingefallen ist, findet man ab sofort auf dem LinkedIn-Account der Medienanstalt NRW und auf unserer Website. Außerdem lohnt es sich, da draußen die Augen offen zu halten. Vielleicht begegnet ja auch Ihnen das eine oder andere bunte Plakat.