18.12.2024

Landesanstalt für Medien NRW fördert mediale Partizipation im lokalen Raum

56.000 Euro für demokratiestärkende Medienprojekte in Nordrhein-Westfalen

Die Landesanstalt für Medien NRW startet die Bewerbungsphase des Förderprogramms „Mediale Partizipation im lokalen Raum“ für das Jahr 2025. Das Programm zielt darauf ab, lokale Projekte zu fördern, die einen besonderen medialen Beitrag zur Meinungsfreiheit und Vielfalt in den Medien in Nordrhein-Westfalen leisten.

Gefördert werden Projekte, die die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am öffentlichen Meinungsbildungsprozess stärken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sichtbarmachung von Meinungen und Themen, die vor allem für Bevölkerungsgruppen von Bedeutung sind, deren Sichtweise üblicherweise nicht im Fokus medialer Wahrnehmung stehen. Geförderte Projekte sollen die Menschen ermutigen und dabei unterstützen, sich zu Themen zu äußern, die ihnen in ihrem lokalen Raum wichtig sind.

„Besonders für Menschen, die aufgrund verschiedener Hürden Schwierigkeiten haben, sich in den Medien zu äußern, sind die partizipativen Angebote der Landesanstalt für Medien NRW eine Chance, wahrgenommen zu werden. Das Ziel dieser Angebote ist es, die Menschen zu ermutigen, sich zu beteiligen. Denn in der Demokratie hat jede Stimme ein Recht darauf, sich medial zu beteiligen“, sagt Ernst-Wilhelm Rahe, Vorsitzender des Ausschusses für Medienorientierung und Partizipation der Medienkommission.

Für das Jahr 2025 stellt die LFM NRW insgesamt 56.000 Euro zur Verfügung, um bis zu 14 partizipative Medienprojekte zu unterstützen. Jedes Projekt kann mit maximal 4.000 Euro gefördert werden. Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein und können eine Laufzeit von maximal neun Monaten haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. April 2025.

Alle Informationen zum Förderprogramm und zu den Anforderungen an die zu fördernden Projekte finden Sie unter www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/foerderung-und-ausschreibungen.

Gefördert werden unter anderem Honorare, anteilige Personalkosten, Raumkosten, Technikkosten und Reisekosten. Nicht förderfähig sind journalistische Qualifizierungsangebote sowie reine Konzeptentwicklungen.

Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 3. Februar 2025. Anträge können über das Förderportal der LFM NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und den Förderbedingungen finden Sie auf der Website der Landesanstalt für Medien NRW.