02.12.2024

Wirksame Plattform- und Medienregulierung funktioniert nur im Zusammenspiel zwischen EU und nationaler Ebene

ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services) fordert die EU-Kommission auf, alle verfügbaren Mechanismen komplementär einzusetzen, um für demokratischen europäischen Medienraum einzustehen

Übernahme der DLM-Pressemitteilung 23/2024 vom 02.12.2024

Am 22. November haben die europäischen Medienregulierer im Rahmen ihres jährlichen Plenums in Rom getagt. Ein zentrales Thema war für die Medienanstalten vor allem das ungehinderte Zusammenwirken neuer und alter europäischer Rechtsgrundlagen. Denn mit dem Digital Services Act (DSA), dem European Media Freedom Act (EMFA) sowie weiteren EU-Rechtsgrundlagen stehen der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) künftig neue Herausforderungen und Chancen gegenüber. Unter der Leitung der Medienanstalten hat eine Arbeitsgruppe der ERGA im vergangenen Jahr unter anderem die Frage bearbeitet, inwieweit die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) mit den anderen europäischen Rechtsakten – allen voran dem DSA – interagiert.

„Die großen Herausforderungen unserer Zeit verlangen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und nationaler Ebene. DSA und AVMD-RL (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) sind zueinander komplementär und so sind es auch die Aufgaben der EU und der nationalen Aufsichtsbehörden. Wir sind bereit und in der Lage, unseren Teil zu erfüllen“, resümiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten.

In ihrer Plenarsitzung hat die ERGA eine gemeinsame Position verabschiedet: Eine wirksame Regulierung von Online-Plattformen und Video-Sharing-Diensten ist nur möglich, wenn die Ansätze aus der AVMD-Richtlinie und dem DSA parallel umgesetzt werden. Während die AVMD-Richtlinie einzelne Inhalte reguliert, hat es der DSA zum Ziel, vor allem abstrakte Schutzstandards im Online-Bereich zu setzen. Ob diese Standards nach dem DSA verletzt wurden, kann jedoch nur klar beurteilt werden, wenn man alle Einzelfälle zusammennimmt. Dafür sind sowohl die EU-Kommission, die mit dem DSA nicht mehr nur als Hüterin der Verträge, sondern auch als Regulierungsbehörde agiert, als auch die Medienaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, die für die Verfolgung und Umsetzung konkreter Verstöße zuständig sind, notwendig.

Die enge Zusammenarbeit innerhalb der ERGA erweist sich bereits als effektiv: Im Jahr 2024 blieb die Zahl grenzüberschreitender Kooperationsverfahren konstant hoch. Die ERGA ist weiterhin zufrieden mit der Zusammenarbeit und hebt die hohe Wirksamkeit dieses Systems bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung hervor.

Und das Thema der effektiven Rechtsdurchsetzung wird auch die zukünftige Arbeit der Medienregulierer in Europa begleiten. Im Februar 2025 wird die ERGA ins European Board for Media Services (Media Board) überführt. Das Media Board wird sich im Jahr 2025 darauf konzentrieren, die EMFA-Implementierung voranzutreiben und die anstehende Überprüfung der AVMD-Richtlinie im Zusammenspiel mit den zuletzt in Kraft getretenen europäischen Mediengesetzen zu begleiten. Ziel ist, ein ungekanntes Schutzniveau im europäischen Medienraum in wirksamer Zusammenarbeit zu garantieren.