07.10.2024

Pressemitteilung übernommen von die Medienanstalten (Pressemitteilung 18/2024)

Neue Regeln im Netz: Medienanstalten sichern grenzüberschreitende Aufsicht

Landesmedienanstalten als zuständige Behörden i. S. d. DSA benannt mit Tobias Schmid als zentralem Koordinator

Seit dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Regelungen für den Jugendmedienschutz und die Medienaufsicht. Mit dem Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV) sind die Medienanstalten nun offiziell für die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Kontext der neuen europäischen Regelungen zuständig. Sie sorgen damit künftig auch grenzüberschreitend dafür, dass Kinder und Jugendliche im Internet besser geschützt und Regeln für digitale Plattformen durchgesetzt werden. 

Dr. Tobias Schmid übernimmt ab sofort eine zentrale Rolle. Er wurde von den Medienanstalten zum gemeinsamen Beauftragten für das DDG ernannt und koordiniert in dieser Funktion die Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Behörden, wie der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission.

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten: „Mit dieser gesetzlichen Regelung erkennen die Länder die bisherigen Aktivitäten der Landesmedienanstalten und der KJM auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes an. Wir freuen uns, Teil der Aufsichtsstruktur des DSA zu sein und sind auch weiterhin bereit, diese Aufgabe effektiv zu erfüllen. Wichtig für den Erfolg des DSA ist, dass nationale und europäische Stellen gut zusammenarbeiten. Ich bin froh, dass wir mit Tobias Schmid einen erfahrenen Kollegen für diese wichtige europäische Aufgabe haben.“

„Wie das so ist mit Gesetzen – der beste Ansatz nutzt nichts, wenn er nicht effektiv umgesetzt wird. Diese Logik alleine reicht schon aus, die Benennung der Medienanstalten durch Bund und Länder sinnvoll erscheinen zu lassen. Jedenfalls wenn man sich vergegenwärtigt, dass in keinem anderen europäischen Land auch nur eine ähnlich hohe Anzahl von rechtswidrigen Inhalten verfolgt und gelöscht wird wie im – übrigens föderal organisierten – Deutschland“, sagt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten.

Ein Beispiel für die effiziente und jetzt schon enge Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten mit den Behörden auf europäischer Ebene ist die Meldung von über 2000 Verstößen gegen geltendes Recht im Internet aus Deutschland an die EU-Kommission seit dem Überfall der Hamas auf Israel. Aus anderen europäischen Ländern wurden etwa 100 Fälle über die European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) gemeldet. 

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter:
www.die-medienanstalten.de