28.06.2024

Wirksame Demokratiesicherung: Mediale Vielfalt wird sichtbar gemacht

Private Angebote können sich ab Spätsommer erneut für den Public-Value-Status bewerben

Übernahme der ZAK-Pressemitteilung 05/2024 vom 27.06.2024

Mediale Vielfalt ist der Schutzschild unserer Demokratie. Demokratie lebt vom Streit und der Debatte, die auch und im Besonderen öffentlich in den Medien stattfinden und so zur Meinungsbildung beitragen. Vielfalt kann aber nur dann wirken, wenn sie auch auffindbar ist. Hier setzt das Public-Value-Verfahren an, das Medienangebote, die einen Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer bieten und für die Meinungsbildung besonders wichtig sind, auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar macht. Im Wettbewerb um Sichtbarkeit haben diese nämlich oft einen Nachteil gegenüber reinen Unterhaltungsformaten. Private Sender und Programme, die in hohem Maße zur Angebots- und Meinungsvielfalt in der Gesellschaft beitragen, können daher vom Public-Value-Status profitieren. Auf der anderen Seite ermöglicht den Nutzenden eine leichte Auffindbarkeit entsprechender Angebote, sich aus den unterschiedlichsten zuverlässigen und seriösen Quellen zu informieren. 

Jetzt die Bewerbung für das neue Public-Value-Verfahren vorbereiten

Die Bewerbungsphase für das diesjährige Public-Value-Verfahren startet im Spätsommer 2024. Alle bisher gelisteten Angebote verlieren im Sommer 2025 ihren Status. Die Ausschreibung richtet sich daher sowohl an Sender, die bereits zuvor als Public Value eingestuft wurden, als auch an solche, die aktuell nicht als Public Value gelistet sind. Bundesweit, lokal und regional ausgerichtete Angebote können sich an der Ausschreibung beteiligen. Wie auch schon 2021/2022 wird darüber hinaus den Anbietern der Regionalfenster geraten, einen Antrag einzureichen.

Formale Antragsstellung

Sender, die eine Zertifizierung als Public Value erhalten möchten, müssen den gesellschaftlichen Mehrwert ihrer Angebote nachweisen. Der Beurteilungszeitraum, in dem die Kriterien für eine Listung erfüllt sein müssen, wird in der ersten Jahreshälfte 2024 liegen. Über die weiteren formalen Kriterien zur Antragstellung werden die Medienanstalten rechtzeitig informieren. Details zur Ausschreibung und zu den einzureichenden Unterlagen werden mit Beginn der Ausschreibung im Spätsommer 2024 über die Webseiten der Medienanstalten bekanntgegeben. Die Landesanstalt für Medien NRW ist die in diesem Verfahren federführende Medienanstalt. 

Die Public-Value-Satzung der Medienanstalten finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für Verfahrensfragen:
Landesanstalt für Medien NRW
Anna Magdalena Höwener
PublicValue@medienanstalt-nrw.de