Täter weichen auf Messengerdienst Telegram aus

Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht Studie zu Rechtsverstößen und problematischen Inhalten auf Telegram

Telegram ist in aller Munde – und das, obwohl schätzungsweise nur knapp zehn Prozent der Deutschen den Messengerdienst mit unklarem Firmensitz und wenig transparenten Organisationsstrukturen nutzen. Nicht nur zur Verbreitung von Verschwörungsideologien und alternativen Weltanschauungen wird Telegram zunehmend verwendet. Auch Rechtsverstöße vielfältiger Art finden sich dort. Diesen Verdacht hat die Landesanstalt für Medien NRW daher bereits im Frühjahr 2021 zum Anlass genommen, sich des Themas anzunehmen. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die Aktivitäten auf Telegram zu bekommen, um schließlich auch dort keine rechtsfreien Räume zuzulassen.

Wissenschaftler der Universität Greifswald haben im Auftrag der Medienanstalt NRW in den letzten Monaten solche Kanäle und Gruppen analysiert, in denen sie Rechtsverstöße und die Verbreitung von Desinformation vermuten. Darin kommen Dr. Jakob Jünger und Chantal Gärtner zunächst zu dem Schluss, dass Abwanderungsbewegungen zu beobachten sind. Telegram bietet einen Raum für Akteure, die sich von Plattformen wie Facebook oder Twitter abwenden. Etablierte amerikanische Anbieter reagieren auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen und gehen zunehmend dazu über, gewisse Inhalte und Nutzer zu sperren. Telegram nimmt diese Löschungen bisher nicht proaktiv vor.

Bei den illegalen Aktivitäten auf Telegram handelt es sich dabei keineswegs um Einzelfälle. Die Wissenschaftler haben die beobachteten Delikte in Problemfelder kategorisiert. Die meisten Rechtsverstöße, die auf Telegram zu finden sind, treten in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel auf. Viele dieser Rechtsverstöße fallen in den Zuständigkeitsbereich der Medienanstalten.

 


Zusatzanalyse: Die Verbreitung und Vernetzung problembehafteter Inhalte auf Telegram

In einer Folgeanalyse ist untersucht worden, wie die Verbreitung und Vernetzung der Inhalte ablaufen und welche Indikatoren es für eine koordinierte Kommunikation sowohl auf Ebene der Inhalte als auch der Akteure gibt. Die Ergebnisse sind nun unter dem Titel „Die Verbreitung und Vernetzung problembehafteter Inhalte auf Telegram“ veröffentlicht worden.

 


Sachliche Zuständigkeit der Medienanstalt NRW für Telegram

Auch die Zuständigkeit der Landesanstalt für Medien NRW ist in einem Gutachten geprüft worden. Prof. Dr. Christian von Coelln hat das Rechtsgutachten "Zur sachlichen Zuständigkeit der Landesanstalt für Medien NRW im Hinblick auf die Regulierung von Inhalten in Gruppen und Kanälen von Messengerdiensten am Beispiel von "Telegram"" verfasst, es steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 


 

Hinweis:
Das Rechtsgutachten wurde im August 2020 vor Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fertiggestellt.  Mit in Kraft treten der neuen TKG-Bestimmungen am 01. Dezember 2021 hat sich der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes erweitert.  Das Rechtsgutachten wird gegenwärtig an die neuen Bestimmungen angepasst. Die Ergebnisse zur sachlichen Zuständigkeit der Landesanstalt für Medien NRW werden hierdurch nicht verändert.