ERGA macht erste Vorschläge zur Entwicklung des Digital Services Act
Europäische Regulierer sehen großes Potenzial in der Ausweitung der EU-weiten Zusammenarbeit
Die Mitglieder der ERGA sehen den Schlüssel zu einer effektiven EU-weiten Medienregulierung in einer vertrauensvollen und lösungsorientierten Zusammenarbeit. Dies ist eines der Ergebnisse der 13. Plenarsitzung der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA), die am 4. Juni 2020 als virtuelle Konferenz stattfand. Im Mittelpunkt des halbjährlichen Treffens stand die Diskussion über die Zukunft der europäischen Medienregulierung inmitten der aktuellen Debatte um das Digital Services Act Package.
„Als europäische Medienregulierer ist es unsere Pflicht, die demokratischen Werte zu schützen. Oft genug gelingt es uns jedoch heute noch nicht, diesen Erwartungen voll und ganz gerecht zu werden. Deshalb begrüßen wir die Initiative der Europäischen Kommission zum Digital Services Act sehr. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen und angemessenen Online-Regulierung", kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der DLM und Vorsitzender der ERGA im Jahr 2020, die aktuelle Entwicklung.
In einem gemeinsamen Positionspapier präsentieren die europäischen Medienregulierer ihre Ideen für eine zielführende Ausgestaltung der neuen europäischen Mediengesetzgebung. So wird beispielsweise eine engere Zusammenarbeit der Medienregulierer in grenzüberschreitenden Rechtsverstößen vorgeschlagen. Außerdem empfiehlt die ERGA ein abgestuftes Haftungssystem, das die Verantwortung der Plattformen für die Inhalte, die sie hosten, klar definiert. Es brauche wirksame Mechanismen der Verantwortlichkeit von Plattformen, die gesetzlich verankert sind, um die europäischen Werte zu wahren. Außerdem erkennt die ERGA die Bedeutung des Herkunftslandprinzips an. Ihre Mitglieder schlagen vor zu prüfen, wie dabei der bestmögliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Online-Umgebung erzielt werden kann.
Die Medienanstalten werden ihre Position in einer Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Digital Services Act unterbreiten.
Die Pressemitteilung der ERGA im Original finden Sie zum Download unter: https://erga-online.eu/
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