07.04.2020

Vorgehen gegen öffentliche Internet-Pornografie

Landesanstalt für Medien NRW geht gegen Jugendschutzverstöße bei Pornografie im Internet vor

Pornografische Webseiten sind im Internet häufig frei zugänglich aufrufbar. Auch besonders drastische und irritierende Praktiken, wie extreme und möglicherweise gesundheitsgefährdende Fesselungen, sind so auch für Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung und mit wenigen Klicks sichtbar. Die Betreiber solcher Webseiten verstoßen damit gegen den deutschen Jugendmedienschutz. Pornografie darf in Deutschland nur in geschlossenen Benutzergruppen und somit nach einer vorherigen Altersverifikation zugänglich gemacht werden. Mit der Einleitung mehrerer Verfahren gegen Betreiber reichweitenstarker pornografischer Webseiten erhöht die Landesanstalt für Medien NRW jetzt den Druck auf die Betreiber, ihre Angebote jugendschutzkonform zu gestalten.

Die Anbieter, der auch in Deutschland reichweitenstärksten Pornoangebote, sitzen zwar im Ausland, richten ihre Angebote aber eindeutig auch auf den deutschen Markt aus. Daher müssen sie auch den deutschen Jugendschutzstandards entsprechen. Diese besagen, dass explizite pornografische Darstellungen nicht frei zugänglich gemacht werden dürfen. Im Internet ist dies durch die Einrichtung eines Altersverifikationssystems möglich, das gewährleistet, dass nur Volljährige Zugang zum Angebot erhalten.

Die Landesanstalt für Medien NRW hat vier solcher Fälle, zu denen die reichweitenstärksten Anbieter auf dem deutschen Markt gehören, in die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingebracht. Weitere Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen anderer Pornoanbieter werden geprüft. Halten sich die Anbieter weiterhin nicht an die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes, droht ihnen in letzter Konsequenz die vollständige Sperrung ihrer pornografischen Angebote in Deutschland.