#watchdog22: Eindeutig Online! – Werbekennzeichnung im Netz
Social-Media-Tagung der Medienanstalten zu aktuellen Urteilen zur Werbekennzeichnung
Übernahme der DLM-Pressemitteilung 29/2022 vom 18. November 2022
Im Kölner Stadtgarten haben sich gestern Akteure aus Social Media, Influencer Marketing und Online-Medien zu Kennzeichnungspflichten und dem Werbemarkt Podcast ausgetauscht. Durch die Social-Media-Tagung der Medienanstalten #watchdog22 führte die Moderatorin Geraldine de Bastion. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Wolfgang Kreißig, unterstrich die besondere Bedeutung der Tagung für den Austausch mit der Branche in seiner Begrüßung: „Soziale Medien sind eine immer wichtigere Quelle für Nachrichten und Informationen. Influencerinnen und Influencer sind mit ihrer Kommunikation oft Meinungsführer und Vorbilder, gerade für jüngere Generationen. Umso wichtiger ist es, dass ihnen die Regeln im Netz wie die Werbekennzeichnung oder die Bestimmungen zum Jugendschutz bekannt sind und eingehalten werden. Wir freuen uns daher, mit watchdog22 im bereits siebten Jahr eine Plattform für einen konstruktiven Austausch mit der Branche bieten zu können, um mit allen Social-Media- und Online-Akteuren über die neuesten Regulierungs-Trends und -Anforderungen zu sprechen.“
Geschenkt, aber nicht umsonst – Kennzeichnungspflicht nun auch ohne Bezahlung
Bisher war die Bezahlung durch ein Unternehmen für die Bewerbung eines Produkts auf Social Media ausschlaggebend für eine Werbekennzeichnungspflicht. Das ändert sich mit den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) und OLG Frankfurt: Es kommt nun nicht mehr nur auf den Empfang einer Bezahlung an. Bereits die Erwartung, dass ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Produkt oder eine Dienstleistung online beworben wird, kann eine Kennzeichnungspflicht auslösen. Was diese neue Sichtweise für Werbetreibende auf Social Media bedeutet und warum es gerade für Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz ist, diskutierten Aaron Troschke (YouTuber und Geschäftsmann), Dr. Arne Hasse (Richter des 6. Zivilsenats des OLG Frankfurt), Dr. Sven Dierkes (Rechtsanwalt und Experte für Werberecht) und Prof. Christian Krebs LL.M. (Koordinator des Fachausschusses Regulierung der Medienanstalten, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt). Unter Verweis auf den aktualisierten Leitfaden „Werbekennzeichnung bei Online-Medien“ betont Prof. Christian Krebs: „Ob via TikTok, LinkedIn und XING: Kommerzielle Angebote von Influencerinnen und Influencern erreichen über immer mehr Plattformen ihre Rezipienten. Unsere neu aktualisierte Werbematrix deckt diese ab und bietet einen ersten Anlaufpunkt, wenn es um die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten geht.“
Hier rein – dort raus? Von wegen! Podcasts für den Werbemarkt immer wichtiger
Die Nutzung von Podcasts boomt. Es begann schon vor Corona und geht auch heute unaufhörlich weiter: Nachrichten- und Informationsformate sind dabei ebenso beliebt wie unterhaltende Themen. Nach wie vor gilt für viele: Ohrstöpsel rein und Kopf an. Darüber, dass das Biotop der Podcasts inzwischen auch vom Werbemarkt ins Auge gefasst wird und auditive Werbung mächtiger ist als man vielleicht denkt, sprachen Matthias Schenk (Leiter Partner Management bei RMS), Bastian Albert (Geschäftsführer audiotakes bei podcast.de) und Sibylle Neumeier (Publisher- und Plattform-Managerin und Product Strategy Managerin bei AUDIO NOW).
Swipe durch mein Leben – wie es sich als TikTok-Star lebt
Als Expertin und Nutzerin stand in diesem Jahr Laura Sophie (@laurasophie) auf der Bühne von #watchdog. Mit über 2,6 Millionen Followern allein auf TikTok zählt sie zu den reichweitenstärksten Creatorinnen Deutschlands. Mit einem kurzen Impuls holte sie das Publikum zunächst in die Welt von TikTok und zeigte anhand einiger Beispiele, welcher Content besonders gut auf der Plattform angenommen wird. Über den Alltag als TikTok-Star, den Druck, regelmäßig zu posten und darüber, wie man mit seinen Kurzvideos auf TikTok sogar Geld verdienen kann, sprach sie anschließend mit Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
Zum Abschluss blickte Dr. Tobias Schmid auf den Abend zurück und bilanzierte: „Wirtschaftliche Interessen und Nutzerschutz sind keine Gegensatzpaare, sondern gehen dann miteinander, wenn einige Regeln beachtetet werden. Heute haben wir aber auch gelernt, dass diese Regeln in ihrer Anwendung innerhalb der Branche noch mehr Aufmerksamkeit und Nachdruck gebrauchen könnten. Das nehmen wir mit, denn das ist ja auch unser Ziel.“
Weitere Informationen über die Veranstaltung finden Sie auf der Website der Medienanstalten. Dort sowie auf dem YouTube-Kanal der Medienanstalten und auf der Veranstaltungsseite der Landesanstalt für Medien NRW wird der Videomitschnitt der Veranstaltung in Kürze bereitgestellt.
Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de
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