21.01.2022

UKW-Verständigungsverfahren in NRW: Meilenstein auf dem Weg der Einigung

Bewegung im Radiomarkt in NRW: Im Zuweisungsverfahren über die zweite UKW-Kette in Nordrhein-Westfalen haben die elf zugelassenen Antragstellerinnen und Antragsteller eine Absichtserklärung für ein gemeinsames Programmangebot unterzeichnet. Dies wurde in der heutigen Sitzung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW bekannt gegeben. Die Mitglieder der Medienkommission wurden informiert, dass sich alle Bewerberinnen und Bewerber in gemeinsamen Verhandlungen auf einen „Letter of Intent“ einigen konnten – ein bisher einmaliger Vorgang bei der Vergabe einer einzelnen UKW-Frequenz-Kette. Das Ziel dabei ist es, eine gemeinsame Unternehmung mit verschiedenen Gesellschaftern und unterschiedlichen Gesellschaftsanteilen zu gründen. Das geplante neue Hörfunk-Programmangebot in Nordrhein-Westfalen soll sich vornehmlich an eine junge Zielgruppe richten. Zusammen mit den 2021 gestarteten DAB+-Programmen wird der landesweite Radiomarkt dadurch noch vielfältiger.

 „Großer Schritt in Richtung eines höchst bemerkenswerten Ergebnisses“

„Mit historischen Superlativen soll man ja eher vorsichtig sein, aber der Vorgang ist schon ein großer Schritt in Richtung eines höchst bemerkenswerten Ergebnisses“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Verhandlungen. „Mir jedenfalls ist kein vergleichbarer Fall von einem solch kollektiv-konstruktiven Verhalten aller Beteiligten bei einem Vergabeverfahren bekannt. Gut für NRW und gut für den Audiomarkt.“

„Die Medienkommission begrüßt es außerordentlich, dass alle beteiligten Unternehmen einen gemeinsamen 'Letter of Intent' unterzeichnet haben. Für die Medienvielfalt im Radio-Land Nordrhein-Westfalen ist das eine überaus erfreuliche Entwicklung. Mit der Verwirklichung dieser Absichtserklärung werden die Hörerinnen und Hörer noch mehr journalistische Hörfunkbeiträge nutzen können. Die bereitstehenden Frequenzen werden damit sinnvoll genutzt“, sagt Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW.

Die neue Gesellschaft, die hierfür gegründet werden soll, besteht aus den zum Verständigungsverfahren zugelassenen Antragstellerinnen und -stellern des Verfahrens.

Diese sind:

Antenne NRW GmbH & Co. KG

Arabella NRW GmbH & Co. KG i.G.

ffnrw GmbH

KISS FM Radio GmbH & Co. KG

Metropol FM GmbH

NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG

Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH mit dem Programm FluxFM

radio NRW GmbH

Radio TEDDY GmbH & Co. KG

ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG

STUDIO GONG NRW GmbH & Co. Studiobetriebs KG

Im Zuge der Ausschreibung für ein landesweites UKW-Programm in NRW hatten sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist Mitte Juni des letzten Jahres ursprünglich 13 Hörfunkveranstalter mit 14 Programmen für die analogen Frequenzen eines landesweiten Hörfunkprogramms beworben. Da somit insgesamt mehr Kapazitäten beantragt wurden als zur Verfügung stehen, wurde – wie es im Landesmediengesetz NRW vorgeschrieben ist – ein Verständigungsverfahren unter den elf Antragstellerinnen und -stellern eingeleitet, die die Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im nächsten Schritt die Medienkommission den neuen Antrag als Ergebnis des Verständigungsverfahrens unter Vielfalts-Gesichtspunkten bestätigen muss. Dies wird voraussichtlich im Rahmen einer der kommenden Medienkommissionssitzungen im Frühjahr geschehen. Im weiteren Fortgang erfolgt auch die Einbeziehung der Wettbewerbsbehörden durch die LFM NRW. Alle weiteren Informationen zu dem geplanten Hörfunkprogramm und der Anbieter-Struktur werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.   

Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen. Über sie können voraussichtlich ca. 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden.