Zuweisungsanträge für landesweites UKW-Programm liegen vor
Landesanstalt für Medien NRW prüft 14 Zuweisungsanträge von 13 Antragstellerinnen und -stellern
Die Ausschreibung der landesweiten UKW-Kette für die Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms endete am Dienstag, dem 15. Juni 2021. Nun liegen der Landesanstalt für Medien NRW Anträge von 13 Antragstellerinnen und Antragstellern mit 14 Programmen vor.
Im Einzelnen haben sich die folgenden Hörfunkveranstalter beworben:
- Antenne NRW GmbH & Co, KG mit dem Programm Antenne NRW
- Arabella NRW GmbH & Co. KG i.G. mit dem Programm Radio Arabella NRW
- ffnrw GmbH mit dem Programm NRW GOLD
- KISS FM Radio GmbH & Co. KG mit dem Programm KISS FM
- Metropol FM GmbH mit dem Programm Metropol FM
- Thomas Münten mit dem Programm Rhein-Ruhr-Radio
- NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG mit dem Programm RADIO 21-NRWs bester ROCK`N POP
- Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH mit dem Programm FluxFM
- radio NRW GmbH mit dem Programm Mydio
- Radio TEDDY GmbH & Co. KG mit dem Programm Radio Teddy NRW
- Radio TEDDY GmbH & Co. KG mit dem Programm KuK fm
- ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG mit dem Programm ROCK ANTENNE NRW
- STUDIO GONG NRW GmbH & Co. Studiobetriebs KG mit dem Programm Social-Radio.nrw
- Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Lippe e.V. mit dem lokalen Hörfunkprogramm Radio Lippe für die Übertragungskapazität Bielefeld 103,0
Da somit insgesamt mehr Kapazitäten beantragt wurden als zur Verfügung stehen, wird im nächsten Schritt ein Verständigungsverfahren unter denjenigen Antragstellerinnen und -stellern eingeleitet, die die Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen.
Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen für die Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms. Über sie können voraussichtlich 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden. Wenn der Medienanstalt NRW darüber hinaus zukünftig weitere UKW-Übertragungskapazitäten zugeordnet werden, die zur Optimierung oder Erweiterung der Versorgung berücksichtigt werden können, werden diese auch ohne erneute Ausschreibung durch die Medienkommission an den Zuweisungsnehmer zugewiesen werden.
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