"Verfolgen statt nur Löschen" zieht Zwischenbilanz
Initiative zur strafrechtlichen Verfolgung von Hassrede im Netz hat dreizehn neue Mitglieder und vertieft Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt
Die Arbeitsgruppe „Verfolgen statt nur Löschen“ zieht Zwischenbilanz. Nachdem die Initiative 2017 in NRW als erste ihrer Art gegründet wurde, gibt es heute vergleichbare Angebote in dreizehn Bundesländern. Medienaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäuser arbeiten koordiniert zusammen und setzen so ein deutliches Zeichen gegen Recht- und Rücksichtslosigkeit im Netz. Und auch das Bundeskriminalamt nutzt inzwischen die Erfahrungen der langjährigen Projektpartner. Anzeigen aus dem Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ werden in den nächsten Monaten auch durch das Bundeskriminalamt bearbeitet.
„Auch wenn noch sehr viel zu tun ist, zeigt das Projekt doch eines: Entschiedenes Einschreiten gegen Straftaten im Netz beginnt zu wirken. Und das ist ein wichtiges Signal, denn Hass im Netz ist Gewalt gegen die Demokratie. Es ist an uns, diese Demokratie mit Projekten wie „Verfolgen statt nur Löschen“ zu verteidigen“, sagt Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
„Die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ zeigt eindrucksvoll, wie effektiv Föderalismus doch sein kann. Zur gemeinsamen Bekämpfung von Hassrede im Netz ist es uns gelungen, Politik, Justiz, Medienaufsicht und Wirtschaft zu vereinen. Wir begrüßen, dass dies Vorbild sein kann für vergleichbare Angebote und Arbeitsprozesse in ganz Deutschland und so zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung im Netz beiträgt“, kommentiert Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt und Leiter der ZAC NRW, die Entwicklung der Initiative.
Mit mittlerweile über zwanzig Partnern ist „Verfolgen statt nur Löschen“ nun in ganz NRW so aufgestellt, dass Hass und Hetze im Netz mit den Mitteln des Rechtsstaats begegnet werden kann. Dreizehn weitere Medienhäuser sind ab sofort Teil der Initiative. Sie profitieren von den effizienten Verfahrensläufen und direkten Ansprechpartnern bei Medienaufsicht und Strafverfolgung und setzen sich mit dafür ein, dass strafrechtlich relevante Hassrede nicht einfach gelöscht, sondern juristisch verfolgt wird.
Mit fast 900 Anzeigen und über 550 eingeleiteten Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren wird deutlich, dass Hassnachrichten nach wie vor ein ernsthaftes Problem für Redaktionen darstellen und ein strafrechtliches Eingreifen dringend notwendig ist. Zugleich zeigt die hohe Zahl an Ermittlungsverfahren im Verhältnis zu den eingegangenen Anzeigen, dass eine gründliche juristische Prüfung stattfindet. Die Landesanstalt für Medien NRW ist im Umgang mit potentiell strafrechtlichen Aussagen stets der Meinungsfreiheit verpflichtet und greift nur dort ein, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Die Partner der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“:
Gegründet wurde die Initiative von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), dem Landeskriminalamt NRW, den Medienhäusern Mediengruppe RTL Deutschland, Rheinische Post und Westdeutschem Rundfunk und der Landesanstalt für Medien NRW. Seit Januar 2019 sind außerdem der Kölner Stadt-Anzeiger, der Express, die Deutsche Welle und der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., seit März 2020 auch Deutschlandradio dabei. Neue Mitglieder sind seit Februar 2021 Aschendorff Medien (Westfälische Nachrichten), Der Patriot, Die Glocke, Emsdettener Volkszeitung, Hellweger Anzeiger, General-Anzeiger Bonn, Medienhaus Aachen, Münsterländische Volkszeitung, Recklinghäuser Zeitung, Remscheider General-Anzeiger, Solinger Tageblatt, Siegener Zeitung, Westdeutsche Zeitung.
Wenn Sie im Internet auf Hasskommentare oder sonstige grenzwertige Inhalte stoßen, können auch Sie sich gerne an die Landesanstalt für Medien NRW wenden. Wir prüfen Ihre Meldung und gehen jedem Hinweis nach. Nutzen Sie dazu unser Beschwerdeformular.
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