04.02.2021

Bewerbungen für die nächste Amtszeit der Medienkommission möglich

Sowohl Einzelpersonen als auch gesellschaftlich relevante Gruppen können sich um Mitgliedschaft bemühen

Die Medienkommission ist ein Organ neben dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und an allen maßgeblichen Entscheidungen der Medienanstalt beteiligt. Sie besteht aus 41 Mitgliedern und wird im Dezember 2021 neu zusammengesetzt. Die nach dem Landesmediengesetz entsendeberechtigten Organisationen werden im Juni um ihre Benennungen gebeten. Zuvor schon können Bewerbungen um folgende Sitze eingereicht werden:

Bis zum 31. Mai 2021 können sich Interessentinnen und Interessenten auf einen Sitz in der Medienkommission bewerben. Diese Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger. Die Mitgliedschaft in einem speziellen Interessensverband oder Verein ist nicht notwendig. Aus der Menge der Bewerberinnen und Bewerber wird ein Mitglied durch die Medienkommission bestimmt. Kenntnisse auf den Gebieten des Rundfunks und der Telemedien sind eine Voraussetzung. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe sind die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, das Mitglied ist nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und ehrenamtlich in der Medienkommission tätig. Die Amtszeit der Mitglieder der Medienkommission beträgt fünf Jahre. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Bis zum 1. März 2021 ist es darüber hinaus gesellschaftlich relevanten Gruppen möglich, sich beim Landtag NRW auf einen von fünf zu vergebenden Plätzen zu bewerben. Alle Informationen dazu finden Sie hier. 27 Mitglieder der Medienkommission  werden von gesellschaftlichen Gruppen benannt, die im Landesmediengesetz festgelegt sind (§93 Abs. 3 LMG NRW), außerdem entsendet der Landtag acht Mitglieder.

Die Mitglieder der Medienkommission stehen repräsentativ für die Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Kommission setzt sich daher aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen und Institutionen zusammen und wirkt mit bei wichtigen Entscheidungen, die nicht allein vom Direktor getroffen werden.