Nur noch wenige Wochen bis zum Start des Public-Value-Verfahrens
Jetzt auf die Bewerbung vorbereiten, Medienanstalten starten Ausschreibung am 1. September 2021
Übernahme der Pressemitteilung der DLM 15/2021 vom 10. August 2021
Private Angebote, die in besonderem Maße zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen, müssen auf Benutzeroberflächen zukünftig leicht auffindbar sein. Die Erstellung gesellschaftlich relevanter Inhalte soll sich für den Anbieter lohnen und muss refinanzierbar sein. Mit der Einführung der leichten Auffindbarkeit im Rahmen des neuen Medienstaatsvertrags werden nun solche Angebote honoriert, die für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevant sind. Privaten Anbietern soll mit einer höheren Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, auch weiterhin gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen, wie zum Beispiel nachrichtliche Berichterstattungen, lokale oder regionale Informationen und eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte. Weitere Kriterien, wie zum Beispiel die Qualifikationen der Mitarbeitenden, können sich zusätzlich auf die Bestimmung als Public-Value-Angebot auswirken.
Den Medienanstalten kommt dabei die Aufgabe zu, die Angebote zu bestimmen, die von der Regelung profitieren werden. Mit Inkrafttreten der Public-Value-Satzung am 1. September 2021 werden die Medienanstalten die entsprechenden Ausschreibungstexte, die sich an den Maßgaben des Medienstaatsvertrags und der Satzung orientieren, veröffentlichen. Die Antragsfrist wird vier Wochen betragen.
Die Public-Value Satzung der Medienanstalten regelt das nähere Verfahren der Ausschreibung. Die verfahrensführende Anstalt ist die Landesanstalt für Medien NRW, bei welcher die Anträge fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung einzureichen sind. Mit einer Auswertung der Anträge und einer Entscheidung über die Vergabe wird bis Frühjahr 2022 gerechnet.
Den Entwurf der Public-Value Satzung finden Sie hier.
Ansprechpartner für Verfahrensfragen sind:
Landesanstalt für Medien NRW
Thomas Wierny, thomas.wierny@medienanstalt-nrw.de
und Morten Allmann, morten.allmann@medienanstalt-nrw.de
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