Landesweites UKW-Programm
Ausschreibung der verfügbaren UKW-Übertragungskapazitäten beginnt
In ihrer letzten Sitzung hatte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW über die Ausschreibung entschieden, nun beginnt sie. Auf UKW-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms können sich Hörfunkveranstalter ab sofort bewerben.
Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie hier.
Das Ende der Bewerbungsfrist ist am 15. Juni 2021, 12 Uhr.
Durch das neu entstehende UKW-Angebot wird das bestehende Hörfunkangebot in Nordrhein-Westfalen maßgeblich bereichert werden. Neben den verfügbaren UKW-Frequenzen hat die Landesanstalt für Medien NRW auch DAB+-Übertragungskapazitäten ausgeschrieben, bei denen die Vergabe bereits läuft.
Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen. Über sie können voraussichtlich 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden. Bewerben können sich in diesem Verfahren Veranstalter von Hörfunkprogrammen. Dabei müssen die Programme eine landesweite oder bundesweite Zulassung haben oder diese parallel zur Zuweisung beantragen. Sollte es mehr als eine Bewerbung geben, sieht das Landesmediengesetz NRW zunächst ein Verständigungsverfahren vor. Wenn in diesem Verfahren unter allen Bewerbern eine Einigung erzielt wird, müsste diese von der Medienkommission unter Vielfaltsgesichtspunkten bestätigt werden. Falls es zu keiner Einigung kommen sollte oder diese den Anforderungen nicht genügt, trifft die Medienkommission aufgrund der Vielfaltskriterien eine Zuweisungsentscheidung.
Wenn der Medienanstalt NRW darüber hinaus zukünftig weitere UKW-Übertragungskapazitäten zugeordnet werden, die zur Optimierung oder Erweiterung der Versorgung berücksichtigt werden können, werden diese auch ohne erneute Ausschreibung durch die Medienkommission an den Zuweisungsnehmer zugewiesen werden.
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