Auf diese Weise hat sich die Werbekennzeichnung im Austausch mit Influencern verbessert.
Die Rechtslage für Werbung in den sozialen Medien hat sich auch auf Betreiben der Landesmedienanstalten konkretisiert. Vereinfacht gelten für Videos und Podcasts heute die gleichen Regeln wie für den Rundfunk. Sponsoren dürfen zum Beispiel nur kurz am Anfang oder am Ende des Beitrags genannt werden. In Text- und Bildposts müssen Begriffe wie „Werbung“ oder „Bezahlte Werbepartnerschaft“ sichtbar voranstehen. Bei Verstößen weisen wir auf Fehler und mögliche rechtliche Sanktionen hin und geben Tipps, wie sich diese vermeiden lassen. Viele Influencer nehmen das dankbar an, wenden sich mit konkreten Fragen an uns. Daneben bieten wir Workshops zu häufigen Fragen an – und haben gemeinsam mit den anderen Landesmedienanstalten einen Leitfaden zur korrekten Werbekennzeichnung bei Online-Medien erstellt.
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