Nicht jugendfrei

Wo immer Kinder und Jugendliche im Internet gefährdet werden, gehen wir dagegen vor. Auch und gerade auf den reichweitenstärksten Portalen. Drei Beispiele, wie wir Jugendschutz effektiv vorantreiben.

1. Gewaltdarstellung und Pornografie

Jugendmedienschutz

Sinnlose Gewalt gegen Menschen und Tiere ist grausam und darf nicht zur Unterhaltung gezeigt werden. Und doch ist das Internet voll von Bildern und Videos realer Folterungen und Hinrichtungen. Zumeist ohne historische oder pädagogische Einordnung. Solche Inhalte können nicht nur Kinder ängstigen und verstören. Eine Zurschaustellung von Gewalt ist mit unserer Vorstellung eines gemeinschaftlichen Miteinanders schlicht unvereinbar.
Wir setzen uns daher konsequent dafür ein, dass diese Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Pornografie dagegen ist eine Frage des Geschmacks. Solange die Menschenwürde gewahrt wird. Und der Jugendschutz.
Die Rechtslage ist eindeutig: Explizite Pornografie ist nicht jugendfrei und darf nur eingeschränkt verbreitet werden. Trotzdem finden Jugendliche sie digital überall. Vor allem Porno-Portale weigern sich oft, ihre Inhalte nur Erwachsenen zugänglich zu machen: Mehr als einen wegklickbaren Button – „Ich bin 18 Jahre alt oder älter“ – bieten sie meist nicht. Mit einigen der größten internationalen Portale streiten wir jetzt vor Gericht. Wir erwarten Urteile mit Signalwirkung. Denn für effektiven Jugendschutz spielt es keine Rolle, in welchem Land Anbieter sitzen. Entscheidend ist, dass Kinder nicht frei auf Pornos und andere jugendgefährdende Inhalte zugreifen können.

2. Influencer-Marketing und Werbung

Unerlaubte oder nicht erkennbare Werbung in den sozialen Netzwerken mag gegen Gewalt und Pornos als kleineres Problem erscheinen. Aber: Je jünger Kinder und Jugendliche sind, desto weniger hinterfragen sie, was sie auf dem Smartphone sehen. Und dank YouTube, TikTok und Instagram lassen sich Botschaften sehr unmittelbar verbreiten. Umso wichtiger ist deswegen die Kennzeichnung werblicher Inhalte. Es geht um Transparenz. Um konkrete Hinweise, wenn ein vorgestelltes Produkt aus einer „bezahlten Werbepartnerschaft“ stammt. Um Aufklärung, damit zum Beispiel Podcaster richtig auf Sponsoring hinweisen. Und doch: Influencer-Werbung ist ein gutes Beispiel, wie effektiv gezielte Aufklärungsarbeit sein kann. In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Social-Media-Profile mit Werbeverstößen innerhalb von nur zwei Jahren um fast 30 Prozent gesunken. Dank beharrlicher Aufklärungsarbeit hat die Branche inzwischen ein Gespür für die Problematik entwickelt.

3. Cybergrooming und Sexting

So klar die deutsche Gesetzeslage beim Jugendschutz ist – auch in diesem Arbeitsbereich tauchen immer wieder Grauzonen auf. Beispiel Cybergrooming. Klassischerweise nähern sich dabei Erwachsene Kindern und Heranwachsenden über Online-Chats, machen sie emotional von sich abhängig, erpressen Nacktbilder von ihnen oder überreden sie zu Treffen. Ein massives Problem. Allerdings gibt es inzwischen vermehrt Fälle, in denen Minderjährige selbst zu Straftätern werden: Der Besitz und das Verschicken kinderpornografischer Inhalte ist auch dann eine Straftat, wenn das von den Kindern selbst begangen wird. Die Bandbreite reicht von verliebten Pärchen, die intime Fotos austauschen, bis zum Mobbing im Klassenchat. Wir sensibilisieren daher auch unsere Medienscouts NRW für das Thema. Für Schulklassen und ihre Lehrkräfte haben wir 2021 einen Aufklärungsfilm produziert und Workshopmaterial entwickelt – mit Tipps, wie sich Fälle von Cybergrooming auch schon in einem frühen Stadium zuverlässig erkennen lassen und Kinder sich schützen können.