Beschwerde einreichen
Sie vermuten einen Rechtsverstoß?
- Sie haben eine Sendung im Fernsehen oder einen Inhalt im Internet gesehen und vermuten einen Rechtsverstoß? Für Ihre Anfragen und Beschwerden haben wir entsprechende Formulare entwickelt. Wir prüfen das für Sie und werden bei Bedarf aktiv.
- Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau beschreiben, wo Sie den Verstoß vermuten und uns so den Zugriff auf das entsprechende Beispiel ermöglichen.
- Sie können uns selbstverständlich auch per Mail kontaktieren: beschwerde@medienanstalt-nrw.de.
In welchen Fällen sollten Sie Beschwerde einreichen?
Zum Beispiel
- Bei Verstößen gegen die Menschenwürde, bei Hass oder volksverhetzenden Inhalten: Solche Beiträge können von strafrechtlicher Relevanz sein.
- Bei Verstößen gegen den Jugendschutz: Frei zugängliche Pornographie ist unzulässig und Gewaltdarstellungen können entwicklungsbeeinträchtigend sein.
- Bei Verstößen gegen den Nutzerschutz: Sie verdienen Transparenz. Daher sollte Werbung als solche gekennzeichnet sein und eine Internetseite ein vollständiges Impressum haben.
Können Sie auch anonym bleiben?
- Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt.
- Persönliche Angaben sind optional und werden nur dazu verwendet, um Sie über den Bearbeitungsstand der Beschwerde informieren zu können.
- Gerne können Sie Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in diesem Fall jedoch nicht über den Bearbeitungsstand informieren können.
Du bist Opfer von Cybergrooming?
Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB). Wenn dein Chatpartner dich belästigt, dann dokumentiere den Chat (mit Hilfe von Screenshots), bevor du das Profil blockierst. Wenn dir etwas komisch vorkommt, dir jemand Angst macht oder dich unter Druck setzt, dann vertraue dich jemandem an. Sprich am besten mit deinen Eltern oder einem anderen Erwachsenen (zum Beispiel einer Vertrauenslehrkraft) darüber. Auch wenn du bereits Fotos oder Videos von dir verschickt hast – dich trifft keine Schuld!
Dein Chatpartner belästigt dich und möchte sich mit dir treffen?
Um eine gefährliche Situation zu vermeiden, wende dich umgehend an die Polizei (110).
Du möchtest uns deinen Fall melden?
Diese Infos helfen der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die verdächtige Person zu ermitteln. Wir gehen vertrauensvoll mit deinen Daten um. Alle Angaben sind freiwillig.
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