Cybergrooming

Unser Unterrichtsfilm, um sexuellen Übergriffen im Netz vorzubeugen

Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB). Seit Januar 2021 ist bereits der Versuch unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Dieses Video soll Kindern die wichtigsten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen vermitteln, mit denen sie sich im Internet vor sexuellen Übergriffen schützen können.

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Die wichtigsten Sicherheitsregeln für Kinder in Chats und sozialen Netzwerken

Sage NEIN, wenn du etwas nicht möchtest

Verschicke keine Fotos und Videos

Sei skeptisch bei fremden Kontakten

Sichere Beweise

Vertraue dich jemandem an und mache dir bewusst: Dich trifft keine Schuld!

Du bist Opfer von Cybergrooming?

Hier kannst du Cybergrooming melden.

Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a und § 176b StGB). Wenn dein Chatpartner dich belästigt, dann dokumentiere den Chat (mit Hilfe von Screenshots), bevor du das Profil blockierst. Wenn dir etwas komisch vorkommt, dir jemand Angst macht oder dich unter Druck setzt, dann vertraue dich jemandem an. Sprich am besten mit deinen Eltern oder einem anderen Erwachsenen (zum Beispiel einer Vertrauenslehrkraft) darüber. Auch wenn du bereits Fotos oder Videos von dir verschickt hast – dich trifft keine Schuld!

Dein Chatpartner belästigt dich und möchte sich mit dir treffen?

Um eine gefährliche Situation zu vermeiden, wende dich umgehend an die Polizei (110).

Du möchtest uns deinen Fall melden?

Diese Infos helfen der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die verdächtige Person zu ermitteln. Wir gehen vertrauensvoll mit deinen Daten um.