Ökonomisches Gutachten zur Lage im NRW-Lokalfunk
Die Landesanstalt für Medien NRW ist dem Schutz der Vielfalt in den privaten Medien in NRW verpflichtet. Dabei ist sie nach § 54 Absatz 1 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) auch für die Festlegung der Verbreitungsgebiete für den lokalen Hörfunk in NRW zuständig. Die Verbreitungsgebiete sollen zusammenhängende Kultur-, Wirtschafts- und Kommunikationsräume in Nordrhein-Westfalen abdecken. Zugleich sollen sie aber auch einen wirtschaftlich leistungsfähigen lokalen Hörfunk ermöglichen. Diese Wirtschaftlichkeit ist über dreißig Jahre nach Festlegung der ersten Verbreitungsgebiete nicht mehr flächendeckend gegeben.
Deshalb hat die Landesanstalt für Medien NRW im Jahr 2021 einen Strukturprozess im Lokalfunk initiiert. Die Medienanstalt NRW nimmt dabei eine moderierende Rolle ein. Die Implementierung der in dem Strukturprozess erarbeiteten Maßnahmen zur Stabilisierung des Lokalfunk-Systems liegt in der Verantwortung des lokalen Hörfunks.
Da nicht alle Lokalsender die im Strukturprozess ausgearbeiteten Maßnahmen wie vereinbart umsetzen und somit die negative Einschätzung der medienökonomischen Situation in Teilen bestehen bleibt, muss die Landesanstalt für Medien NRW ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 54 LMG NRW nachkommend die Überprüfung der Verbreitungsgebiete vornehmen, um sicherzustellen, dass auch zukünftig flächendeckend ein wirtschaftlich tragfähiger Lokalfunk ermöglicht wird.
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- Die Ergebnisse des Gutachtens im Überblick [pdf, 619 KB]