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Medienintermediäre

Medienintermediäre vermitteln zwischen denjenigen, die Inhalte produzieren und denjenigen, die sie nutzen.

Sie sammeln Informationen und journalistische Inhalte, ordnen sie und stellen sie so zur Verfügung. Dazu verwenden sie selbstgewählte algorithmische Mechanismen, welche auf Basis gesammelter Nutzerdaten Inhalte und Informationen nach Relevanz bewerten. Dies entscheidet unter anderem darüber, welche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern leicht und häufig gefunden werden. Soziale Netzwerke (z.B. Facebook), sog. Video-Sharing-Dienste (z.B. YouTube) und Suchmaschinen (z.B. Google) gelten also als Medienintermediäre.

Medienintermediäre werden täglich von unzähligen Nutzerinnen und Nutzern als Informationsquelle benutzt – häufig ohne, dass sie es überhaupt merken und haben daher einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Die meisten Menschen greifen vor allem auf wenige große Intermediäre zurück, die wegen ihrer zentralen Vermittlerrolle potentiell Einfluss auf den Zugang zu Informationen nehmen könnten.

Jeder von uns nutzt täglich Intermediäre und somit spielen soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Videoportale eine stetig wachsende Rolle für unsere Meinungsbildung.

 

Neue gesetzliche Regeln

 

Mit dem Medienstaatsvertrag werden Medienintermediäre erstmalig reguliert. Diese Regulierung soll vor allem dazu dienen, Vielfalt zu sichern. Nach dem „Transparenzgebot“ müssen die Medienintermediäre unter anderem ihre zentralen Kriterien der Sammlung, Auswahl und Darstellung von Inhalten und deren Gewichtung bei der Sortierung von Informationen und Inhalten erläutern. Zusätzlich dürfen Medienintermediäre nicht einzelne journalistische Inhalte schlechter behandeln als andere, indem sie weitere, nicht bekannte Kriterien zur Sammlung, Auswahl oder Darstellung verwenden. Auch die zugrunde liegenden Kriterien an sich dürfen Inhalte nicht diskriminieren („Diskriminierungsverbot“).

Für die Überprüfung der Einhaltung dieser Gebote sind in Deutschland die Landesmedienanstalten zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Meinungsbildung auch bei der Nutzung von Medienintermediären frei und unabhängig stattfinden kann. Denn es muss möglich sein, dass die Nutzerinnen und Nutzer auf eine Vielzahl an Diensten und Kanälen sowie eine Vielfalt an Meinungen und Positionen zugreifen können. Die Vielfaltssicherung – auch online – ist somit eine der Kernaufgaben der Medienanstalten.

Die aktuellen Fassung des Medienstaatsvertrages finden Sie unter Rechtsgrundlagen