Europa in der Medienregulierung
Medienregulierung ist in Deutschland Ländersache. Beeinflusst wird sie aber nicht nur durch die Politik in NRW, sondern auch durch bundesweit und sogar europaweit geltende Gesetze. Und das ist auch gut so, denn mediale Angebote kennen heute weniger Grenzen denn je zuvor. Daher muss auch die Medienregulierung länderübergreifend gewährleistet werden.
Wir brauchen Europa. Davon sind wir überzeugt und wir wollen diese einzigartige Wertegemeinschaft stärken und weiterentwickeln. Das geht mit einer Verantwortung einher, der wir gerecht werden wollen: Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen Europa mitgestalten!
Vor allem vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Drucks – politischer wie wirtschaftlicher Natur – ist eine effektive Zusammenarbeit auf europäischer Ebene also zwingend notwendig. Als Medienregulierung beteiligen wir uns daran mit unserer Arbeit in der ERGA, der European Regulators Group for Audiovisual Media Services.
Warum kümmert sich die Landesanstalt für Medien NRW besonders intensiv um europäische Medienregulierung?
Unser Direktor, Dr. Tobias Schmid, ist der Europabeauftragte der Direktorenkonferenz der Medienanstalten und damit der deutsche Vertreter im Rahmen der ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services).
Aus diesem Grund hat auch einer unserer Kollegen in Brüssel seinen Standort und arbeitet dort zu Fragen der internationalen Mediengesetzgebung und -regulierung.
Wie nehmen europäische Entscheidungen Einfluss auf die regulatorische Arbeit in NRW?
Durch die AVMD-Richtlinie sind wir von europäischem Recht unmittelbar betroffen. Daher wollen wir bei der Gestaltung dieses Rechtsrahmens beratend tätig werden. Das geht durch unsere Arbeit in der ERGA.
Die Rechtsdurchsetzung im Netz ist unsere zentrale Aufgabe – der besondere Fokus liegt für uns dabei auf dem Schutz der Menschenwürde, dem Jugendschutz, dem Nutzerschutz und dem Schutz der Vielfalt. Wir wollen diese Werte auf europäischer Ebene stärken, doch nicht jeder Mitgliedsstaat empfindet diese Güter als gleichermaßen schützenswert. Wir müssen uns daher für ihren Schutz stark machen. Gleichzeitig sind wir auf die Zusammenarbeit der europäischen Medienregulierer angewiesen, um in diesem Schutz effektiv zu sein.
Neue Regeln im Netz: Die Medienanstalten sichern grenzüberschreitende Aufsicht
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Jugendmedienschutz und die Medienaufsicht. Mit dem Inkrafttreten des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV) sind die Medienanstalten offiziell für die Durchsetzung von Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) im Kontext des Digital Services Act (DSA) zuständig. Sie sorgen damit künftig auch grenzüberschreitend dafür, dass Kinder und Jugendliche im Internet besser geschützt und Regeln für digitale Plattformen durchgesetzt werden.
Dr. Tobias Schmid übernimmt hier eine zentrale Rolle. Er wurde von den Medienanstalten zum gemeinsamen Beauftragten für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – der Übersetzung des DSA ins deutsche Recht – ernannt. Er koordiniert in dieser Funktion die Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden wie der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission.
Die Medienanstalten stellen aktuelle Positionspapiere sowie Erklärungen zu den wichtigsten europäischen Rechtsgrundlagen hier zur Verfügung:
Aus der ERGA wird das Media Board – was bedeutet das?
Die Abkürzung ERGA steht für die European Regulators Group for Audiovisual Media Services. Diese Gruppe setzt sich aus den Regulierungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen und wurde durch Beschluss der EU-Kommission im Jahr 2014 gegründet.
Die Aufgabe der ERGA ist es, die Europäische Kommission als Beratungsgremium bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), also unserem europäischen Mediengesetz, zu unterstützen. Darüber hinaus dient sie dem Austausch ihrer Mitglieder über Erfahrungen und Erfolge bei der Anwendung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste und versorgt sie mit entsprechenden aktuellen Informationen.
Die ERGA hat damit eine Beratungsfunktion und veröffentlicht in diesem Zuge Paper und Statements, die an die Kommission adressiert sind und außerdem Stakeholdern zur Verfügung stehen. Sie gibt darüber hinaus Einschätzungen zu Themen, die im Rahmen der Medienregulierung von aktueller Relevanz sind.
Mit dem 8. Februar 2025 wird die ERGA ins sogenannte Media Board überführt. Damit wird sie in ihrer Rolle als Beratungsgremium in der EU-Kommission gestärkt. Die ERGA bereitet sich aktuell auf den Übergang vor.
Die Medienanstalten beteiligen sich an diesem Vorgehen aktiv und werden auch im Media Board einen aktiven Beitrag leisten, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Daneben wird sich das Media Board mit den Themen Implementierung des EMFA und der AVMD-Richtlinie, Desinformation und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Rechtsverstößen widmen.