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Europa in der Medienregulierung

Medienregulierung ist in Deutschland Ländersache. Beeinflusst wird sie aber nicht nur durch die Politik in NRW, sondern auch durch bundesweit und sogar europaweit geltende Gesetze. Und das ist auch gut so, denn mediale Angebote kennen heute weniger Grenzen denn je zuvor. Daher muss auch die Medienregulierung länderübergreifend gewährleistet werden.

Wir brauchen Europa. Davon sind wir überzeugt und wir wollen diese einzigartige Wertegemeinschaft stärken und weiterentwickeln. Das geht mit einer Verantwortung einher, der wir gerecht werden wollen: Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen Europa mitgestalten!

Vor allem vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Drucks – politischer wie wirtschaftlicher Natur – ist eine effektive Zusammenarbeit auf europäischer Ebene also zwingend notwendig. Als Medienregulierung beteiligen wir uns daran mit unserer Arbeit im European Board for Media Services (Media Board).

 

 



Warum kümmern wir uns um europäische Medienregulierung?

Unser Direktor, Dr. Tobias Schmid, ist der Europabeauftragte der Direktorenkonferenz der Medienanstalten und damit der deutsche Vertreter im Rahmen des European Board for Media Services (Media Board). Er ist zudem Beauftragter der Medienanstalten für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Aus diesem Grund hat auch einer unserer Kollegen in Brüssel seinen Standort und arbeitet dort zu Fragen der internationalen Mediengesetzgebung und -regulierung.
 



Weitere Informationen

Wie nehmen europäische Entscheidungen Einfluss auf die regulatorische Arbeit in NRW?

Neue Regeln im Netz: Die Medienanstalten sichern grenzüberschreitende Aufsicht






Das Media Board: Wie funktioniert es und was tut es?

Das Media Board wurde am 7. Februar 2025 gegründet. Seine Schaffung legt der European Media Freedom Act (EMFA) fest. Es folgt der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA) unmittelbar nach, die bereits seit 2014 bestand.

Die Aufgabe des Media Boards ist es, die Europäische Kommission als Beratungsgremium bei der einheitlichen Umsetzung und Anwendung des EMFA und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), also unseren europäischen Mediengesetzen, zu unterstützen. Außerdem wurde die Koordinationsfunktion des Media Boards im Vergleich zur ERGA gestärkt. Es kann nun koordinierend tätig werden, wenn die Behörden der Mitgliedstaaten in der Rechtsdurchsetzung kooperieren und Stellungnahmen abgeben, wenn durch die Marktmacht einzelner Akteure oder nationale Gesetze oder Maßnahmen die Medienfreiheit und -vielfalt in Europa gefährdet wird. Darüber hinaus dient es dem Austausch seiner Mitglieder über Erfahrungen und Erfolge bei der Anwendung des Rechtsrahmens für Mediendienste und versorgt sie mit entsprechenden aktuellen Informationen. 

Das Media Board hat damit eine Beratungsfunktion und veröffentlicht in diesem Zuge Paper und Statements, die an die Kommission adressiert sind und außerdem Stakeholdern zur Verfügung stehen. Es gibt darüber hinaus Einschätzungen zu Themen, die im Rahmen der Medienregulierung von aktueller Relevanz sind.