16.04.2021

Förderung von Blended Learning-Angeboten durch die Landesanstalt für Medien NRW

Bis zu 800 Euro pro Kursangebot

Die Medienbox NRW ist ein digitales Selbstlernangebot für alle, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit aktiv anwenden möchten. Wer lernen möchte, eigene Videos, Podcasts oder Radiobeiträge zu produzieren, findet bei der Medienbox NRW das nötige Grundwissen, um mit einfachem Equipment eigene Medienbeiträge zu produzieren.

Gestalten Sie Ihr Blended Learning-Angebot – bis zu 800 Euro Förderung

Ab sofort können sich geeignete Anbieterinnen und Anbieter um eine Förderung von Blended Learning-Angeboten in Zusammenarbeit mit der Medienbox NRW bewerben. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an Bildungsträgerinnen und -träger, Vereine, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen sein. Die Qualifizierungsangebote können bis zu 20 Kursstunden umfassen und werden mit bis zu 800 Euro gefördert. Die Angebote müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und können in der Regel einmalig finanziell gefördert werden.

Weiterführende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind über die Webseite der Landesanstalt für Medien NRW abrufbar: https://www.medienanstalt-nrw.de/buergermedien

Förderanträge müssen bis zum 25. Mai 2021 bei der Landesanstalt für Medien NRW eingegangen sein.

Die Angebote können sich an Anfängerinnen und Anfänger oder fortgeschrittene private Medienmacherinnen und Medienmacher richten. Die Blended Learning Angebote sollen die Lernmodule der Medienbox NRW und möglichst die unterschiedlichen Möglichkeiten der Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen von NRWision integrieren. Geförderte Angebote müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 umgesetzt und abgeschlossen sein.

Gefördert werden die Gesamtkosten des jeweiligen Angebots. Dazu gehören unter anderem: Honorare, anteilige Personalkosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Raumkosten und Mieten, anteilige Technikkosten, Reisekosten von Referierenden, anteilige Kosten der Öffentlichkeitsarbeit sowie anteilige Verwaltungskosten (i. H. v. bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten). Beispiele für Blended Learning-Konzepte können sie auf der Website der Landesanstalt für Medien NRW einsehen. Diese können übernommen und bei Bedarf angepasst werden.

Für Rückfragen zu diesem Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Tina Halfmann
E-Mail: tina.halfmann@medienanstalt-nrw.de
Telefonnummer: 0211-77 007-168

Das Ziel der Landesanstalt für Medien NRW ist, die Angebote der Medienbox NRW für möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen zugänglich machen. Die Förderung von Blended Learning-Angeboten soll Zugangshürden zu unseren Angeboten minimieren, die sich durch reine Online-Formate für einige Menschen ergeben. Durch die Zusammenarbeit mit  der Plattform NRWision bieten wir zudem eine Möglichkeit, eigene Medienbeiträge rechtssicher in einem öffentlichen und zugleich geschützten Raum zu veröffentlichen.