AUSSCHREIBUNG ZU DAB+REGIO

Bis zum 27. Juni 2024 lief die Ausschreibung regionalisierter DAB+-Übertragungskapazitäten in NRW. Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ermöglichen die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und rundfunkähnlichen Telemedien in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen. Und sie tragen maßgeblich zu einer Erweiterung des NRW-Radiomarktes und einer voranschreitenden Digitalisierung bei. 

Die Ausschreibung richtete sich sowohl an einzelne Radios als auch an Anbieter von Medienplattformen und umfasst fünf der insgesamt sechs möglichen Regionen in NRW: 

  • Region Köln/Bonn/Aachen (1)
  • Region Südwestfalen/Dortmund (2)
  • Region Ostwestfalen/Lippe (3)
  • Region Niederrhein/Duisburg/Essen (5)
  • Region Wuppertal/Düsseldorf/Mönchengladbach (6)

Perspektivisch soll zu den fünf aufgeführten Regionen auch noch die Region Münsterland (4) hinzukommen. Bewerber konnten sich sowohl auf einzelne als auch auf alle ausgeschriebenen Regionen bewerben, da die Kapazitäten sowohl für eine regionale und als auch zusammen mit der noch zuzuordnenden Übertragungskapazität für die Regionen Münsterland für eine landesweite Verbreitung genutzt werden können. 




Das sind die Antragsteller auf unsere Ausschreibung

Lokaler Hörfunk

Weitere Hörfunk-Anbieter

Plattformanbieter

Die LFM NRW prüft zunächst, ob alle Antragstellenden die gesetzlichen Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen. 

In einem nächsten Schritt entscheidet die Medienkommission über die Einleitung eines Verständigungsverfahrens bzw. über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten.


Begleitende Förderung

Begleitet wird die DAB+Regio-Ausschreibung von einer Förderbekanntmachung

Mit dem „DAB+Regio-Förderprogramm“ beteiligt sich die Landesanstalt für Medien NRW über einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 3,4 Millionen € an den DAB+Regio-Verbreitungskosten. Diese Förderung konnten alle Radio-Anbieter beantragen, die die Menschen im Bundesland mit landesweiten, lokalen und regionalen Radioangeboten versorgen und parallel an der Ausschreibung der DAB+Regio-Übertragungskapazitäten teilgenommen haben. Der Förderbescheid wird vorbehaltlich einer entsprechenden DAB+Regio-Zuweisung erteilt. 

Sowohl auf die DAB+Regio-Übertragungskapazitäten als auch für die begleitende Förderung konnten bis zum 27. Juni 2024 Bewerbungen eingereicht werden.