Übernahme der KJM-Pressemitteilung 13/2024 vom 18.12.2024
Medienanstalten gehen entschieden gegen Propaganda-Kanal der Hisbollah vor
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beschließt Sperrverfügung gegen Al-Manar
Extremistische religiöse Propaganda hat in Deutschland keinen Platz. Sie verbreitet Hass, Hetze und Demokratiefeindlichkeit und spaltet unsere Gesellschaft. Welche verheerenden Folgen die Verbreitung von beispielsweise radikal-islamistischen Inhalten haben kann, hat nicht zuletzt der Terroranschlag in Solingen in diesem Jahr gezeigt. Die Medienanstalten übernehmen Verantwortung und gehen konsequent gegen Extremismus im Internet vor.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat daher heute die Sperrung der arabisch- und englischsprachigen Webseiten des libanesischen TV-Senders „Al-Manar TV“ gegenüber mehreren Telekommunikationsunternehmen veranlasst. Die Unternehmen sind damit verpflichtet, den Zugriff auf die Seite unverzüglich zu unterbinden. Das Angebot wird von der Terrororganisation Hisbollah verantwortet und verbreitet antisemitische und demokratiefeindliche Inhalte.
Angebot richtet sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
„Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie missbraucht wird, um die Menschenwürde zu verletzen und die Werte unserer freien, demokratischen Gesellschaft zu untergraben. Das tut der Hisbollah-Sender ‚Al-Manar TV’ mit seinem Angebot ganz bewusst. Wenn wir unsere Freiheit schützen wollen, müssen wir sie auch in den Medien entschieden verteidigen. Wir als Landesmedienanstalten sind bereit, entschlossen dagegenzuhalten“, sagt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW.
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz: „Al-Manar verwendet Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, spricht Israel das Existenzrecht ab, schafft Feindbilder und widerspricht damit klar den Gedanken der Völkerverständigung. Eine solche Propaganda ist in Deutschland unzulässig. Mit den Sperrverfügungen zeigen die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz, dass sie bei Angriffen auf die Demokratie handeln. Nun sind die Telekommunikationsunternehmen gefordert, ‚Al-Manar TV’ konsequent zu sperren.“
Die Inhalte, wie Aufrufe zur Vernichtung Israels, die Legitimierung von Terrorangriffen sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sind in Form von Textbeiträgen sowie als On-Demand-Videos des TV-Senders Al-Manar abrufbar. Auch der Livestream des Propaganda-Senders ist in das Angebot eingebettet.
Sendezeit trotz Betätigungsverbot – Gesetzgeber muss rechtliche Lücken schließen
Trotz des 2008 vom Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochenen Betätigungsverbotes ist das Angebot in Deutschland nach wie vor frei abrufbar. Das zeigt, dass es klare Strukturen und Zuständigkeiten braucht, um Verbote von Vereinen auch im Digitalen stringent umzusetzen. Eine Anpassung des Medienstaatsvertrags könnte der Medienaufsicht ermöglichen, im Falle von Betätigungsverboten des Bundesinnenministeriums selbst aktiv zu werden.
Telekommunikationsunternehmen sind jetzt in der Pflicht
Mit dem heutigen Erlass der Sperrverfügungen stellen die Medienanstalten unter Beweis, dass sie bei Angriffen auf unsere Demokratie handeln wollen und es auch tun. Jetzt liegt es an den Telekommunikationsunternehmen, den Propaganda-Kanal vom Netz zu nehmen.
Den Telekommunikationsunternehmen gegenüber wird gemäß §§ 14 Abs. 1 S. 1, 20 Abs. 1, Abs. 4 JMStV i. V. m. § 109 Abs. 3 MStV eine Sperrung der Telemedienangebote für den Abruf aus Deutschland angeordnet.
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.
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