Das Netz kennt keine Grenzen? Der Jugendmedienschutz auch nicht!
Die Medienregulierer aus Belgien, England, Frankreich, Zypern und Deutschland bilden internationale Arbeitsgruppe zu Altersverifikation
Um den Herausforderungen des Jugendmedienschutzes im 21. Jahrhundert gerecht zu werden, treffen sich die französische Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom), der belgische Conseil Superieur de l’Audiovisuel (CSA), die Cyprus Radiotelevision Authority (CRTA), die britische Ofcom und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) regelmäßig zu internationalen Arbeitsrunden.
Die Internationale Arbeitsgruppe zu Altersverifikation ist vor allem ein Austauschforum zwischen den beteiligten Behörden und zum (technischen) Jugendmedienschutz. Informationen über die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten und praktische Erfahrungen mit Durchsetzungsmaßnahmen sollen ausgetauscht, Erkenntnisse aus Forschung und täglicher Arbeit miteinander geteilt und Einschätzungen zur Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit von Technologien zur Altersverifikation diskutiert werden.
Ziel ist es, einen möglichst harmonisierten Ansatz zum Jugendschutz gegenüber den Plattformen, die entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereitstellen, zu erreichen. Denn: Gemeinsam können Kinder online noch effektiver geschützt werden. Das Internet und so auch die Gefahren für Kinder und Jugendliche kennen online keine Grenzen zwischen Ländern.
„In einer globalen Welt darf Kinder- und Jugendmedienschutz nicht an nationalen Grenzen Halt machen. Deswegen hat die Kommission für Jugendmedienschutz ein EMR-Gutachten in Auftrag gegeben, das Best-Practice-Lösungen dazu liefert, wie andere Staaten mit Herausforderungen wie Pornografie oder Gewalt umgehen. Die Arbeitsgruppe und das Joint Statement mit dem Bekenntnis zur unabhängigen Regulierung sind ein weiterer Schritt zum gemeinsamen Ziel: Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen“, kommentiert Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM, die gemeinsame Arbeitsgruppe.
Die fünf Medienregulierer haben heute ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Dieses gemeinsame Bekenntnis zu einer unabhängigen und evidenzbasierten Regulierung gibt den Medienregulierern die Zuversicht, dass sie Fortschritte erzielen und gleichzeitig die Einzigartigkeit jedes Mitgliedstaates und seines Rechtssystems achten sowie die Rechte der Bürger auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre schützen können.
„Anbieter, die Kinder und Jugendliche mit ihren Inhalten gefährden, haben häufig eine erstaunlich gute Kenntnis des europäischen Marktes und der Wege, nationales Recht zu umgehen. Nun, diese Wege kennen wir auch. Und wir arbeiten täglich daran, uns ihnen in den Weg zu stellen. Grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, ist eine zentrale Aufgabe unserer europäischen Bemühungen und diese Arbeitsgruppe eine exzellente Voraussetzung, um ihr noch besser gerecht zu werden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, ergänzt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten.
Das gemeinsame Statement der fünf Medienregulierer finden Sie ab sofort hier: https://www.kjm-online.de/ueber-uns/positionen
Das EMR-Gutachten finden Sie hier https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/KJM/Publikationen/Studien_Gutachten/EMR_Stand_und_Entwicklung_des_internationalen_Kinder-_und_Jugendmedienschutzes.pdf
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