Zuweisungsentscheidung für DAB+ getroffen
audio.digital NRW wird Plattformanbieterin des landesweiten DAB+-Multiplex mit sechzehn zusätzlichen Programmen für NRW
Die Landesanstalt für Medien NRW weist der audio.digital NRW GmbH die gesamten Übertragungskapazitäten auf der landesweit einheitlichen DAB+-Bedeckung für den Betrieb einer Plattform zu. Diese Entscheidung hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW in ihrer Sitzung am Freitag, 7. Mai 2021, getroffen.
Grundlage der Zuweisung ist eine zwischen allen Antragstellerinnen und -stellern des Zuweisungsverfahrens gefundene Verständigung. Diese sieht vor, dass alle zwölf antragstellenden Hörfunkveranstalter mit ihren dreizehn Programmen auf der Plattform berücksichtigt werden. Die beiden anderen Plattformanbieterinnen, die sich auf die Übertragungskapazitäten beworben haben (Divicon Media Holding GmbH und Uplink Network GmbH), werden in die technische Abwicklung des Sendernetzbetriebs eingebunden. Darüber hinaus ist geplant, neben den dreizehn Programmen im Rahmen der gefundenen Verständigung, drei weitere Hörfunkprogramme zu integrieren. Es werden somit voraussichtlich gleich zum Sendestart sechzehn neue Programme für NRW bereitstehen.
„Wann sind sich heutzutage bei diesem Thema schon einmal alle einig? Sehr selten. Mit der Entscheidung zur Vergabe der verfügbaren DAB+-Kapazitäten ist jedoch genau das gelungen. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit, mit denen wir diesen bisher einmaligen Erfolg der gemeinsamen Verständigung und zugleich maximalen Beteiligung von Antragstellenden ermöglichen konnten“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Mit der Verständigung unter allen Antragstellenden werden durch das neu entstehende Plattformangebot die größtmögliche Meinungsvielfalt in den Programmen und Vielfalt der Programmanbieterinnen und -anbieter erzielt.
„Die Entscheidung zur Vergabe der DAB+-Kapazitäten stellt einen Gewinn für alle dar – für die Antragstellenden, für die Radiolandschaft und für die Bürgerinnen und Bürger in NRW. Besonders erfreulich ist, dass mit der Zuweisungsentscheidung zugunsten der Plattformbetreiberin mit einer schnellen Aufnahme des Sendebetriebs und damit einer Vielfaltssteigerung in NRW gerechnet werden kann“, ergänzt Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW. Aufgrund der Einigung aller Beteiligten entfällt das zeitaufwändige telekommunikationsrechtliche Verfahren der Bundesnetzagentur zur Auswahl eines Sendernetzbetreibers, welches diese bei einer Zuweisung an die Hörfunkveranstalter hätte durchführen müssen.
Im Rahmen der vergangenen Sitzung der Medienkommission haben außerdem zehn der geplanten Programme eine landesweite Zulassung erhalten:
- MYDIO (radio NRW GmbH)
- Charthitradio.nrw (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG)
- Kulthitradio.nrw (STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG)
- ENERGY Nordrhein-Westfalen (Radio ENERGY NRW GmbH i. G.)
- MEGA SCHLAGER NRW – das Gute Laune Radio (TOP Media NRW GmbH)
- Radio 21 – NRWs bester ROCK'N POP (NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG)
- Radio Paradiso (Radio Paradiso NRW GmbH i. G.)
- Radio TEDDY NRW (Radio TEDDY GmbH & Co. KG)
- Schlager Radio – Das Schlager Radio (radio B2 GmbH)
- Sportradio NRW (Arbeitstitel) (Sportradio Nordrhein-Westfalen GmbH)
Die sechs weiteren Programme, die für eine Verbreitung über DAB+ in NRW geplant sind, sind:
- Radio Germany One
- Domradio
- Radio Bollerwagen
- ein Angebot von Antenne Bayern GmbH & Co. KG
- ein Angebot der Teutocast GmbH
- ein Angebot der Kiss FM Radio GmbH & Co. KG
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