19.03.2021

UKW-Übertragungskapazitäten für landesweites Hörfunkprogramm

Medienkommission beschließt die Ausschreibung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

In ihrer heutigen Sitzung hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW beschlossen, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt UKW-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung oder Weiterverbreitung eines analogen landesweiten Hörfunkprogramms ausgeschrieben werden. Dadurch wird das bestehende Hörfunkangebot in Nordrhein-Westfalen maßgeblich bereichert werden.

„Es ist die Aufgabe der Landesanstalt für Medien NRW, die strukturellen Voraussetzungen für die Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt im Rundfunk in NRW zu schaffen und zu garantieren.  Die baldige Ausschreibung der verfügbaren UKW-Kapazitäten stärkt diese Zielsetzung“, bewertet Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Bedeutung der UKW-Ausschreibung.

Neben den verfügbaren UKW-Frequenzen hat die Landesanstalt für Medien NRW auch DAB+-Übertragungskapazitäten ausgeschrieben, bei denen die Vergabe bereits läuft. „Die Medienkommission begrüßt es sehr, dass zukünftig im nordrhein-westfälischen Hörfunk durch weitere Angebote eine noch größere Vielfalt herrscht“, kommentiert Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission, die Entscheidungen des Gremiums. Insgesamt umfasst die landesweite UKW-Kette derzeit 27 Frequenzen. Über sie können voraussichtlich 6,5 Millionen Menschen in NRW erreicht werden.

Sobald auf die Ausschreibung im Ministerialblatt NRW hingewiesen wurde, kann der vollständige Ausschreibungstext auf unserer Website abgerufen werden und die Ausschreibungsfrist beginnt. Dies wird in den nächsten Wochen erwartet.