23.11.2020

Transparenz erhöhen und Staatsferne achten

Medienkommission diskutiert Anforderungen an gesetzliche Rahmenbedingungen zum Kampf gegen Desinformation

Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien hat am 20. November mit den medienpolitischen Sprechern der Fraktionen des Landtags NRW über die Gefahren von Desinformation und über Maßnahmen zu deren Eindämmung diskutiert. Ausgangspunkt war das Gutachten „Typen von Desinformation und Misinformation“ im Auftrag der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten.

Der Verfasser des juristischen Teils des Gutachtens, Dr. Frederik Ferreau (Universität Köln), verwies einleitend darauf, dass jede rechtliche Reaktion auf Desinformation auch eine potenzielle Beschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung darstellen könne. Eine Regulierung müsse daher immer den Meinungsbildungsprozess schützen – vor schädlicher Desinformation und zugleich vor dem Eingriff privater oder staatlicher Institutionen. Zentrale Elemente seiner Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber waren folgende drei Punkte:

  • Es gilt, Transparenz zu erhöhen – beispielsweise in Bezug auf umfangreichere Impressen und Kennzeichnungspflichten für politische Werbung in sozialen Medien.
  • Es gilt, Staatsferne zu achten – so sollen Faktencheck-Institutionen staatsfern organisiert und die wirtschaftlich unabhängigen und staatsfernen Medienanstalten mit Regulierungsaufgaben betraut werden.
  • Es gilt, das Vortäuschen eines nicht bestehenden Meinungsklimas zu vermeiden – staatlichen Stellen und politischen Parteien soll der Einsatz von Social Bots verboten werden.

“Desinformation birgt ein Gefahrenpotential, dem wir auf vielfältige Weise begegnen müssen – und zwar zeitnah. Ich freue mich, dass das vorliegende Gutachten beim Verständnis des Phänomens hilft und erste konkrete Ansätze aufzeigt, wie man dem Thema regulatorisch begegnen kann. Doch nicht jede Falschinformation ist eine Desinformation, die Regulierung erfordert. Für einen ganzheitlichen Schutz der Meinungsfreiheit, die immer das primäre Schutzgut bleiben muss, braucht es auch den gesellschaftlichen Diskurs und medienkompetente Bürgerinnen und Bürger; dazu trägt die Landesanstalt für Medien NRW mit zahlreichen Projekten bei“, kommentiert Prof. Dr. Werner Schwaderlapp die Ausführungen von Frederick Ferreau. „Dabei soll der Blick nicht primär auf einzelne Falschinformationen gerichtet werden, sondern auf dysfunktionale Verbreitungsmechanismen, die die öffentliche Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger gezielt verzerren.“

Die Medienkommission wird sich auch in den nächsten Monaten mit dem Thema „Desinformation“ befassen und begrüßt das Interesse der medienpolitischen Sprecher, auch zukünftig dazu im Austausch zu bleiben. An den Beratungen hatten die Abgeordneten Oliver Keymis (Bündnis 90/Die Grünen), Thomas Nückel (FDP), Andrea Stullich (CDU) und Alexander Vogt (SPD) teilgenommen.

Die Executive Summary des Gutachtens „Typen von Desinformation und Misinformation“ steht Ihnen online zur Verfügung.